Das Landeskriminalamt in Stuttgart hat an der in der Dreisam gefundenen Frauenleiche (Freiburg-Nachrichten.de berichtete) Fremd-DNA sicherstellen können und den DNA-Code gesichert. Die festgestellten DNA-Strukturen gehören zu einer männlichen Person, soviel konnten die Polizei-Techniker bereits feststellen.
Man habe bereits damit begonnen, im Ausschlußverfahren diejenigen männlichen Personen auszuschließen, die berechtigterweise Umgang mit dem Opfer hatten und als Täter auszuschließen sind. Nunmehr läuft ein Abgleich mit bereits bekannten DNA-Strukturen (z.B. von Sexualstraftätern).
Um nicht unnötig Täterwissen preiszugeben, veröffentlicht die Polizei zunächst noch nicht, wo die DNA-Spuren festgestellt worden sind. Typischerweise findet man Fremd-DNA bei Opfern von Tötungsdelikten z.B. unter den Fingernägeln (durch Abwehrhandlungen), bei Vergewaltigungen üblicherweise im Bereich der Geschlechtsteile oder aber auch an der äusseren Kleidung. DNA-Spuren könnten aber auch an Sträuchern/Gebüsch etc. hängen geblieben sein. Die DNA eines Menschen gilt ähnlich wie ein Fingerabdruck als einzigartig und lässt in der Regel nahezu zweifelsfrei den Rückschluss auf einen bestimmten Menschen zu.
Noch immer sucht die Kriminalpolizei in Freiburg den Inhaber des in Tatortnähe aufgefundenen lila Fahrrads, von dem die Polizei nunmehr auch ein Foto incl. des Lenkrads zur Verfügung stellt. Die eingestellte Sattel- und Lenkradhöhe könnten Rückschlüsse zur Grösse des Nutzers zulassen. Der Besitzer muß nicht zwangsläufig der Täter sein: Die Polizei bittet aber auf jeden Fall um Hinweise zum Fahrrad: Wer hat jemanden mit einem solchen Fahrrad in der Vergangenheit fahren sehen? Wer hat ggf. ein solches Fahrrad verkauft oder gespendet?