Der 29jährige Flüchtling aus Syrien hatte in Freiburg für Aufregung gesorgt: Mehrfach war er aufgefallen, als er kleine Kinder von Spielplätzen, aus Geschäften oder Vorgärten „entführte“, teilweise beischlafähnliche Bewegungen über deren Körper vollzog, aber zunächst nicht gefasst werden konnte.
Schließlich konnte ein Elternteil ein Foto von dem Syrer machen, der sich auf Ansprache auch als Syrer zu erkennen gab. Nachdem zunächst mehrere Tage trotz vorliegenden Fotos keine öffentliche Fahndung mit Bild ausgelöst wurde, hat die Polizei den jungen Mann später doch festnehmen können: nach weiteren Taten.
Dieses Foto hatte ein betroffener Elternteil vom Täter nach einer Tat machen können, ausgerechnet auf dem Spielplatz vor dem Gefängnis.
Bemerkenswert war, dass er sich für eine Tat ausgerechnet den Spielplatz vor dem Freiburger Gefängnis an der Tennenbacher Strasse ausgesucht hat, wo ebenfalls versucht wurde, Kinder vom Spielplatz wegzuziehen.
Für den Versuch sexueller Nötigung von Kindern, Kindesmißbrauch und Kindesentzug verhängte das Landgericht Freiburg am heutigen Freitag die Haftstrafe von 2,5 Jahren. Üblicherweise werden Häftlinge aus solchen Haftstrafen spätestens nach der Verbüßung der Strafe in ihr Heimatland abgeschoben. Es sei denn, dort droht Ihnen der Tod.
Auszug aus den ihm vorgeworfenen Taten:
- 2 Kinder von Spielplatz in Herdern entführt
- Berührung einer 8jährigen in der Freiburger Mozartstrasse in sexueller Absicht
- Minderjähriges Kind im Flüchtlingswohnheim bedrängt
- Kind im Bastelgeschäft in Freiburg bedrängt (17. März)
Das Mädchen,welches er auf die Motorhaube eines Wagens gelegt hatte, um sich dann auf Ihr zu vergehen, ist bis heute besonders traumatisiert.
Als der Täter einem minderjährigem Kind in eine Flüchtlingsunterkunft nachrannte, dieses bedrängte und äusserte, er wolle es heiraten, erteilte die damals hinzugerufene Polizei dem Syrer einen Platzverweis.
Vor seiner Festnahme hatte der Flüchtling in einer Flüchtlingsunterkunft in Neuenburg gelebt, wo er damals auch festgenommen wurde. Er befindet sich nunmehr in der Justizvollzugsanstalt (JVA).