Für einen jungen Mann (21) aus Müllheim hat das Üben für den Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr erst einmal ein Ende. Um für die Führerscheinprüfung besser gewappnet zu sein, wollte er schlichtweg das Autofahren im öffentlichen Straßenverkehr üben. Ohne Fahrerlaubnis natürlich.
Um 3 Uhr nachts musste ihm seine Freundin ihren Wagen aus Kandern bringen, damit er dann in Müllheim für den Führerschein üben konnte. Seine gleichfalls 21jährige Freundin überbrachte ihm den Wagen im Schlafanzug, wie die Polizeibeamten, die den Fahrer in der Schliengener Straße kontrollierten, feststellten.
Da nach §21 StVG sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis wie auch das Überlassen eines Fahrzeugs an jemanden ohne Fahrerlaubnis verboten ist, wird nunmehr gegen beide ermittelt und es drohen empfindliche Strafen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe). Überdies wird das Verhalten möglicherweise Konsequenzen in Bezug auf die Möglichkeit des Erwerbs der Fahrerlaubnis haben.