Geldbündel Bargeld (c) by ECBGeldbündel Bargeld (c) by ECB

6 Kinder zwischen 12 und 13 Jahren meldeten sich heute morgen bei der Polizei um ein Fundstück der besonderen Art abzugeben: 30.000 Euro in bar. Die Geldnotenbündel hatten sie auf einem Strassenabschnitt der alten Bundesstraße zwischen einer dort befindlichen Gärtnerei und dem Ortseingang von Gundelfingen gefunden. Ohne lange nachzudenken brachten die vier Jungs und zwei Mädchen das Geld zur nächstgelegenen Polizeidienststelle.

Der entgegennehmende Polizist fertigte den Kindern dann noch ein schriftliches „Entschuldigungsschreiben“ für die Schule an, da die Kinder eigentlich auf dem Weg zur Schule waren und wegen der Fundabgabe dort zu spät erschienen. Man darf davon ausgehen, dass der Lehrer dafür Verständnis hatte.

Bis zum Vormittag hatte sich noch niemand gefunden, der das Eigentum an den Geldbündeln für sich beanspruchte.

Nach §971 BGB steht den Findern 910 Euro Finderlohn zu. Holt der Eigentümer das Geld innerhalb von 6 Monaten nicht ab und macht auch sein Eigentum nicht geltend, erhalten die Kinder die Gesamtsumme. (§ 973 BGB)


Update vom 1.12.2016:  Der vermeintlich rechtmässige Besitzer, ein 47-jähriger Mann aus dem Raum Freiburg hat sich zwischenzeitlich bei der Polizei gemeldet und konnte die Aufteilung des Geldes auf verschiedene Banknotengrößen und auch auffällige Umverpackung, zu der keine Informationen an die Presse gegeben worden sind, richtig beschreiben. Ebenso konnte er die Herkunft des Geldes nachweisen.  Beim Spazierengehen hatte er das Geld verloren und hatte schon gar nicht mehr damit gerechnet, es zurück zu erhalten. Die Kinder erhalten nunmehr einen dreistelligen Finderlohn.

(Symbolbild, Quelle:ECB)

 

Von BSF

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