Die Stadt Freiburg sucht für die Bundestagswahl im September noch Wahlhelfer, die bei der Durchführung der Wahl helfen wollen.
Die Bundestagswahl findet bekanntlich am 24.September 2017 statt.
Aufgaben für Wahlhelfer
- Stimmzettel ausgeben
- Überprüfung der Wahlberechtigung nach dem Wählerverzeichnis
- Freigabe Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses / Auszählen
Voraussetzungen für Wahlhelfer:
- Selber wahlberechtigt bei der Bundestagswahl 2017
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet
- seit mind. 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
Man muss mit einem Aufwand von ca. 7h an dem Tag rechnen. Man ist vormittags oder nachmittags im Wahllokal und ab 18 Uhr mit ihrem Team an der Stimmenauszählung für den Bezirk beteiligt. Ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro wird für die Tätigkeit ausgezahlt.
Online-Bewerbung als Wahlhelfer
Freiburg ermöglicht es seinen Bürgern, sich online als Wahlhelfer zu bewerben, dafür wurde extra ein Onlineformular geschaffen. Interessierte können sich hier eintragen:
Als Wahlhelfer für Freiburg anmelden
Die häufigsten Fragen zum Wahlhelfer werden hier von der Stadt Freiburg beantwortet: