Freiburg: Bundestagswahl am 24.September 2017 – wo und wie wird gewählt?

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Die Bundestagswahl vom 24.9.2017 rückt immer näher.

Wahllokale in Freiburg

Rund 156.000 Freiburgerinnen und Freiburger sind wahlberechtigt. 40 Gebäude der Stadt sind von 8 bis 18 Uhr als Wahllokal zu diesem Zweck geöffnet. Zusammen mit den 19 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bildet Freiburg den Wahlkreis 281 Freiburg.

Die 40 Wahlgebäude in Freiburg sind selbstverständlich rollstuhlgerecht zugänglich. In den 40 Wahlgebäuden sind 143 Wahllokale untergebracht. Davon sind allerdings nur 138 rollstuhlgerecht.

In welchem Wahllokal darf ich wählen?

Dazu gibt es eine Onlinehilfe. Unter www.Freiburg.de/wahllokalfinder kann man sich die Wahllokale anzeigen lassen, auch die rollstuhlgerechten. Wem das zu kompliziert ist oder wer keinen Internetzugang hat, der kann z.B. auch unter Tel. 0761-201-5558 per Telefon Hilfe erfahren. Wer als Rollstuhlfahrer zunächst eine Wahlbenachrichtigungskarte für ein Wahllokal erhalten hat, was nicht rollstuhlgerecht ist, kann einen Wahlschein für ein anderes Wahllokal beantragen. Etwas umständlich, aber führt auch zum Ziel.

Wer wertet die Briefwahl aus?

Das Briefwahlergebnis wird von 60 Briefwahlvorständen ermittelt. Rund 1.600 Wahlhelfer sind am 24.September im Einsatz, darunter etwa 1.000 Bürgerinnen und Bürger.

Für die Briefwahl muss man vorher einen Wahlschein beantragen, – dieser wird dann mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt. und berechtigt auch zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal in dem Wahlkreis. Bei der Stimmabgabe des Briefwahl-Wahlscheins ist der Wahlschein vorzulegen. Jeder, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und Briefwahlunterlagen beantragt, erhält diese auch. Häufig wird dies von Bürgern genutzt, die entweder am Wahltag verreist sind oder aber ihre Wohnung nicht verlassen können.

Theoretisch kann man Briefwahlanträge bis Freitag, 22.September, 18 Uhr eim Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung/Wahlamt abgeben (Fahnenbergplatz 4, Freiburg). Möglich ist dies auch online auf Freiburg.de oder per Email an wahlamt@stadt.freiburg.de . Auch die Schriftform und ein Fax (0761-201-5598) sind möglich. Was nicht geht, ist die telefonische Beantragung.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann man sogar noch AM Wahltag bis 15 Uhr einen solchen Antrag stellen.

Verlorene Wahlscheine werden übrigens nicht ersetzt – aus Sicherheitsgründen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorzeitige persönliche Wahl möglich

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt am Fahnenbergplatz abholt, kann dort auch gleich wählen und seinen Wahlbrief in eine Wahlurne einwerfen. Das Amt ist für die Briefwahl wie folgt geöffnet:

 

Persönliche Stimmabgabe

Ob Briefwahl oder Stimmabgabe im Wahllokal: Wahlberechtigte müssen ihre Stimme persönlich abgeben. Nur wer nicht schreiben oder lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist, darf sich von einer anderen Person beim Wählen helfen lassen.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme, die ausschließlich in der Wahlkabine vergeben werden dürfen. Mit der Erststimme wählt man den oder die Bewerber_in in seinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste (Partei). Wer keine oder mehr als eine Erst- und eine Zweitstimme vergibt oder Änderungen vornimmt, macht die Stimme ungültig.

Liegt in den Umfragen bisher hinter Angela Merkel auf Platz 2: Martin Schulz

Wahltagsbefragungen

Bei der Bundestagswahl am 24. September führt das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung (ABI) erneut eine freiwillige und anonyme Befragung durch und erhofft sich damit, die folgenden Fragen beantworten zu können:

Welchen Einfluss haben Alter und Geschlecht auf die Wahlentscheidung (Erststimmen und Zweitstimmen)?
Wie wählen die Erstwählerinnen und Erstwähler?
Welcher Partei ist es in welchem Maße gelungen, ihre Stammwählerschaft zu mobilisieren?
Welchen Einfluss auf die Wahlentscheidung hat die Religionszugehörigkeit?
Unterscheidet sich das Wahlverhalten von Menschen mit Migrationshintergrund von den übrigen Wählern?
Welchen Einfluss haben Schulbildung und der Beruf der Wählerinnen und Wähler auf die Parteiwahl?
Was waren die wahlentscheidenden Themen?
Welche Informationsquellen nutzen Wählerinnen und Wähler für ihre politische Meinungsbildung?

Befragt werden zufällig ausgewählte Wählerinnen und Wähler beim Verlassen folgender Wahlgebäude: Bürgerhaus Zähringen, Albert-Schweitzer-Schule in Landwasser, Max-Weber-Schule im Stühlinger, Vigeliusschule in Haslach, Mühlmattenschule in Hochdorf, Kepler-Gymnasium im Rieselfeld, Pädagogische Hochschule in Littenweiler.

Die Befragung erfolgt schriftlich und ist völlig anonym. Die Befragten erhalten einen Fragebogen, gehen in eine eigens dafür aufgestellte Wahlkabine, füllen den Fragebogen aus und werfen ihn in eine gesonderte Wahlurne. Wahl und Umfrage sind klar getrennt. Zudem klären Plakate und Hinweisschreiben die Befragten über den Nutzen und die rechtlichen Rahmen­bedingungen der Umfrage auf.

Zeitraum der Befragung: Am Wahltag von 8 bis 15.30 Uhr. Angestrebte Stichprobengröße: 1.000 bis 1.500 Wähler Ausgefüllte Fragebögen werden in der Mittagszeit und nach 15.30 Uhr eingesammelt und noch am Wahltag erfasst. Eine weitere Befragung führt Infratest dimap vor einem Wahllokal im Droste-Hülshoff-Gymnasium durch. Alle Befragungen sind anonym und verletzen das Wahlgeheimnis nicht.

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte

Blinde oder sehbehinderte Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Schablone bedienen. Damit sie erkennen können, wo die Vorderseite und wo oben ist, ist beim Stimmzettel in der rechten oberen Ecke ein ertastbares Loch eingestanzt.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass Menschen, die wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen nicht lesen können, in der Lage sind, ihre Stimme unabhängig von fremder Hilfe abzugeben. Dafür bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung der Stimmzettelschablonen an. Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone stehen Erläuterungen in großer tastbarer Schrift. Mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert, auf der die Benutzung der Schablone erklärt wird. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig vorgelesen und darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Wer stark seheingeschränkt ist oder Personen kennt, die sich für dieses Angebot interessieren, erhält Schablone samt CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden (Tel. 0761/36122).

Ergebnisermittlung

Nach Schließung der Wahllokale beginnen die Mitglieder der Wahlvorstände mit der öffentlichen Ermittlung des Wahlergebnisses. Sie melden die Einzelergebnisse an das zentrale Wahlbüro. Dort werden sie zum vorläufigen Gesamtergebnis der Freiburger Wahlbezirke zusammengestellt und für die Ermittlung des vorläufigen Gesamtergebnisses im Wahlkreis 281 an die Kreiswahlleitung beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald übermittelt.

Erste Zwischenergebnisse für Freiburg können am Wahlabend ab 19 Uhr unter www.freiburg.de abgerufen werden. Mit dem vorläufigen Endergebnis ist gegen 21 Uhr zu rechnen.
Das amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 281 Freiburg stellt der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 27. September, um 11 Uhr im Landratsamt fest.

Repräsentative Wahlstatistik in 18 Freiburger Wahlbezirken

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind für Bundestagswahl Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.

Es gibt folgende Geschlechts- und Altersgliederung:

A Mann, geboren 1993 bis 1999      G Frau, geboren 1993 bis 1999
B Mann, geboren 1983 bis 1992      H Frau, geboren 1983 bis 1992 
C Mann, geboren 1973 bis 1982      I Frau, geboren 1973 bis 1982
D Mann, geboren 1958 bis 1972      K Frau, geboren 1958 bis 1972 
E Mann, geboren 1948 bis 1957      L Frau, geboren 1948 bis 1957
F Mann, geboren 1947 und früher  M Frau, geboren 1947 und früher

In Freiburg werden die wahlstatistischen Auszählungen in den Wahlbezirken Nr. 212-01, 212-04, 220-04, 231-01, 421-02, 421-04, 422-03, 531-01, 540-02, 540-04, 550-01, 560-01, 611-03, 612-04, 630-02, 640-01, 680-01, 680-02 durchgeführt.

Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerin bzw. des Wählers zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesen Wahlbezirken nicht zugelassen. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz geregelt. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.

Auf den Stimmzetteln dieser Wahlbezirke ist links oben die jeweilige Altersgruppe, getrennt nach Geschlecht (z.B. 18-24 Jahre) eingedruckt. Diese werden im betreffenden Wahllokal am Eingang an die Wählerinnen und Wähler entsprechend ihres Alters und Geschlechts ausgegeben.

Die Wahlberechtigten werden über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik auf mehreren Wegen unterrichtet: durch Aushang einer Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vor den betroffenen Wahllokalen, durch Auslage des Merkblatts „Bundestagswahl 2017: Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“ in den Wahllokalen; und durch Unterrichtung im Vorfeld der Bundestagswahl, etwa in der Amtlichen Wahlbekanntmachung in der Badischen Zeitung am 11. September 2017.

© Foto: CDU/Laurence Chaperon, SPD/Susie Knoll|

 

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