Glasbruchstückchen im Salat können eine Gesundheitsgefährdung darstellen, – die Rücker GmbH hat sich daher aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zum Rückruf einer Tranche zweier Produkte entschieden:
- „RÜCKER Waterkant Salatwürfel in Öl mit Kräutern“ mit den
Mindesthaltbarkeitsdaten: 27.12.2017 und 01.01.2018 - „RÜCKER Waterkant Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven“ mit
den Mindesthaltbarkeitsdaten: 26.12.2017 und 01.01.2018
Die Produkte wurden über verschiedene Supermarktketten vertrieben. Kunden, die das Produkt gekauft haben, können dies gegen Erstattung des Kaufpreises – auch ohne Vorlage von Kassenbons – im Markt, wo es gekauft wurde, zurückgeben.
Auch betroffen: Rücker Salatwürfel in Öl mit Kräutern:
Andere Produkte von Rücker sind nicht betroffen.
Die Rücker GmbH bedauert den Vorfall und entschuldigt sich bei allen Verbrauchern für etwaige Umstände. Zum Hintergrund: Bei einer routinemäßig durchgeführten Qualitätskontrolle wurde ein Materialfehler festgestellt, der dazu führt, dass Glassplitter beim Öffnen des Glases abspringen können. Auch wenn es sich hierbei einzig um Glasverpackungen handelt, die am Glasboden mit einer Ziffer 7 gekennzeichnet sind, so hat sich die Rücker GmbH im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes und in Absprache mit den zuständigen Behörden und Handelsunternehmen dazu entschlossen, die oben benannten Produkte vorsorglich vom Markt zurückzurufen.
Glassplitter können nur in Gläsern aus der o.a. Tranche entstehen und nur, wenn auf dem Glasboden die „07“ erscheint: