Freiburg: Drei junge Iraker randalieren im Bahnhof

Regionalbahn Freiburg Nachrichten

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Wie erst heute bekannt wurde, ereignete sich am letzten Freitag gegen 21.20 Uhr der folgende Vorfall im Freiburger Hauptbahnhof: Drei junge Männer aus dem Irak (21,24 und 27) belästigten zunächst zwei Mädchen im Hauptbahnhof, indem sie sich ihnen in den Weg stellten und den Arm und die Schulter der 16jährigen legten. Dann versuchten sie weitere Körperberührungen.

Die junge Frau stieß den 24-jährigen weg und erklärte deutlich, dass er das unterlassen möge, was der junge Iraker mit einem Schlag gegen den Kopf der jungen Frau quittierte. Die Jugendliche versuchte, sich mit ihrem Schirm zu wehren.

Security-Mitarbeiter schritten ein

Zwei Mitarbeiter der DB-Security wurden auf den Vorgang aufmerksam und versuchten die drei Männer bis zum Eintreffen der Bundespolizei festzuhalten. Ein Gerangel ging los. Bis die Streifen der Bundespolizei eintrafen, stand der Haupttäter bereits in der Tür eines abfahrbereiten Zuges und wollte flüchten. Freiwillig begab er sich auf Nachfrage nicht aus dem Zug, weswegen er mit Zwang von den Beamten aus dem Zug befördert wurde. Da er Widerstand leitete, wurden Handfesseln angelegt. Die beiden anderen Männer versuchten, die Maßnahmen gegen den Landsmann zu stören.

Beamtin wurde beleidigt

Der männliche Täter beleidigte auf dem Weg zum Dienstfahrzeug dann noch die eingesetzte Beamtin und erklärte ihr, dass diese für ihn keine Polizistin sei und er nur mit Männern reden würde. Abgerundet wurde sein Verhalten durch das Bespucken der Beamten. Im Streifenwagen gebärdete er sich wie wild und schlug auch mehrfach mit dem Kopf gegen die Scheiben. Die Beamten nahmen dies zum Anlaß, seine Gewahrsamsfähigkeit medizinisch untersuchen zu lassen, – beim Transport in die Uniklinik musste er abermals fixiert werden, da er erheblichen Widerstand leistete.

…und wieder auf freiem Fuß

Der Täter wurde nach der Sachbearbeitung und Aufnahme der relevanten Daten wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Strafverfahren wegen sexueller Beleidigung, Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet. Ob der Täter zwischenzeitlich erneut auffällig geworden ist, ist nicht bekannt.

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