Bei einer Routine-Fahrkartenkontrolle in der Breisgau-S-Bahn zwischen Freiburg und Breisach stellten die Fahrscheinprüfer bei einer 35-jährigen Frau eine Regio-Monatskarte fest, die nicht dem Original entsprach. Eine Überprüfung ergab, dass die vorgelegte Monatskarte eine Kopie einer echten Regiokarte war. Dies erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung.
Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Einzug der Kopien
Die hinzugezogene Bundespolizei stellte in der Folge in der Tasche der jungen Frau weitere 7 Kopien/Fälschungen einer Monatskarte fest. Die kopierten Regiokarten wurden sichergestellt, eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung wurde erstellt.