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Am Busbahnhof Lörrach kontrollierte die Bundespolizei u.a. einen 52-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen, der in der Nacht von Donnerstag auf Freitag mit einem Fernreisebus aus Italien einreiste. Der Mann auf Afrika legte sowohl einen ghanaischen Reisepass vor sowie eine – allerdings abgelaufene – italienische Aufenthaltsgenehmigung.

Darauf angesprochen, dass mit beiden Dokumenten eine Einreise in das deutsche Bundesgebiet eigentlich nicht möglich ist, legte er noch ein drittes Dokument vor, eine deutsche Duldung. Damit war zwar die Einreise erlaubt, – allerdings flog damit auch die unerlaubte doppelte Asylantragstellung (Italien und Deutschland) auf. Die Bundespolizei informierte die Ausländerbehörde am deutschen Wohnsitz des Mannes über den Vorfall hinsichtlich des doppelten Asylverfahrens. Doppelte Asylverfahren in mehreren Ländern der EU sollten eigentlich wegen innereuropäischem Datenabgleich nicht mehr möglich sein.

 

Von BSF

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