Messer_Blut_Teningen_lehrerinMesser_Blut_Teningen_lehrerin

Früh übt sich: Am Dienstagvormittag (6.3.2018) kam es gegen 10 Uhr in der Grundschule im Teninger Ortsteil Nimburg zu einem Vorfall mit einem Messer: Nach ersten Ermittlungen der Polizei kam es wohl auf dem Flur vor dem Klassenzimmer zu einem Streit zwischen einem siebenjährigen (!) Schüler und seiner Lehrerin. Im Verlauf des nicht nur verbalen Streits wurde die Lehrerin durch ein Messer (Modell: Küchenmesser, klein) verletzt, sodass eine ärztliche Behandlung notwendig wurde. Die Verletzungen sind ersten Erkenntnissen zufolge nicht lebensgefährlich. Woher der Junge auf dem Schulflur ein Messer hatte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.


Update vom 7.3.2018: Die Polizei teilt mit, dass die Ermittlungen ergeben haben, dass das Messer nicht von zuhause mitgebracht worden sei, sondern einer „Bastelecke“ in der Schule entnommen wurde.


Update vom 18.3.2018: Wie die BILD-Zeitung als erstes berichtete, hat die Lehrerin des Schülers bereits im Vorfeld, sogar schon im 1.Schuljahr des angreifenden Schülers, mehrfach auf den aggressiven Schüler hingewiesen. Auch das Freiburger Schulamt wurde informiert und gebeten, den Jungen, auf eine andere Schule zu versetzen, da er extrem verhaltensauffällig sei und von ihm Körperverletzungsdelikte ausgingen. Da von dem Schüler eine Gefahr ausginge, müsse eine andere Schulform gefunden werden, die ihm mehr entgegen komme. Eine Versetzung des Schülers durch das Schulamt ist allerdings nicht erfolgt. Der Schüler war bereits früher durch Schlägereien, die aus dem üblichen Rahmen fielen, aufgefallen. Die Lehrerin ist seit dem Vorfall arbeitsunfähig.


Update vom 19.3.2018: Die Polizei legt in einer Pressemitteilung Wert auf die Feststellung, dass es „keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Siebenjährige seine Lehrerin bewusst verletzen wollte“.

Von BSF

Ein Gedanke zu „Teningen-Nimburg: 7-jähriger verletzt im Streit seine Lehrerin mit Küchenmesser“
  1. Natürlich kann ein Siebenjähriger juristisch nicht belangt werden. Natürlich ist auch ein Siebenjähriger noch nicht in der Lage, die gesamte Tragweite seines Handelns zu erfassen. Und natürlich darf man auch einem Siebenjährigen nicht sein ganzes zukünftiges Leben verbauen. Aber dennoch darf es erlaubt sein, zu schmunzeln, wenn man die Beschwichtigungsversuche der Behörden zur Kenntnis nimmt, die sich erst beeilen, mitzuteilen, dass der Junge das Messer nicht von zuhause mitgebracht hat und später mitteilen, dass der Junge das nicht absichtlich gemacht hat. Es wird die Frage erlaubt sein, ob das Elternhaus das Richtige für die Erziehung dieses Kindes ist, wenn das Kind überhaupt auch nur ein Messer beim Streit mit seiner Lehrerin in die Hand nimmt und damit droht. Erstaunlich auch, dass offensichtlich das Schulamt schon länger vorher vor diesem Jungen gewarnt worden ist und darum gebeten wurde, den Jungen zu versetzen. Offensichtlich ist da nichts passiert. Wofür genau bekommen die Damen und Herren auf dem Schulamt ihr Geld?

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