Ein im September letzten Jahres festgenommener 33-jähriger deutscher Schwimmlehrer aus Baden-Baden soll nach Ansicht der zuständigen Staatsanwaltschaft rund 40 kleine Mädchen in 136 Fällen missbraucht haben. Mit einer Unterwasserkamera habe er einzelne Fälle auch dokumentiert. Ursprünglich erfolgte die Festnahme wegen 6 Fällen, doch die Ermittlungen lassen darauf schließen, dass es zu einer Vielzahl weiterer Fälle gekommen ist.
Opfer: Mädchen zwischen 4 und 8
Die Opfer waren zwischen 4 und 8 Jahren alt. Die Taten sollen zwischen 2015 und seiner Festnahme im September 2017 erfolgt sein. Tatorte liegen im Gebiet von Baden-Baden, Rastatt und auch Achern. Von 37 Kindern ist der Staatsanwaltschaft mittlerweile die Identität bekannt. Die Taten sollen nicht nur im Wasser, sondern auch außerhalb des Beckens, z.B. in Umkleidekabinen erfolgt sein.
Kein Geständnis des Schwimmlehrers
Der Schwimmlehrer habe nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch kein Geständnis abgelegt, wozu er rechtlich auch nicht verpflichtet ist. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft ist mit einer Anklageerhebung im April zu rechnen. Nach jetzigem Stand werden fünf Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch und 131 Fälle von sexuellem Missbrauch Gegenstand des Verfahrens sein. Wegen der Aufzeichnung mit einer Kamera komme die Herstellung kinderpornografischen Materials erschwerend hinzu. Als selbstständiger Schwimmlehrer war der Mann an mehreren Schwimmschulen beschäftigt.
Auch bei einem Schwimmkurs in Lörrach: Missbrauch
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft soll es auch bei mindestens einem Schwimmkurs in Lörrach zu einem Missbrauchsfall gekommen sein. Da der Beschuldigte in zahlreichen weiteren Gemeinden freiberuflich tätig war, ist nicht ausgeschlossen, dass der Staatsanwaltschaft noch gar nicht alle Fälle vorliegen. Gegenstand der Untersuchung sind aktuell auch Kurse in Gernsbach, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Kuppenheim, Achern und Baden-Baden. Die Polizei in Offenburg hat diesbezüglich bereits umfangreiche Ermittlungen angestoßen.
Eltern hatten Anzeige erstattet
Eltern hatten Anzeige erstattet, was in Zusammenhang mit der Auswertung von Videomaterial zur Verhängung der Untersuchungshaft führte – auch um Wiederholungsgefahr auszuschließen. Ob Flucht- und Verdunkelungsgefahr auch weiterhin bestehen, wird Gegenstand einer Haftprüfung sein.
Unschuldsvermutung: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Sichergestelltes Videomaterial spricht laut Auskunft der Staatsanwaltschaft allerdings für eine Täterschaft.