Blitzmeldung: Der vermeintlich aus Afghanistan stammende Hussein K, der im Herbst 2016 die Studentin Maria Ladenburger an der Freiburger Dreisam ermorderte, wurde vom Gericht zu lebenslänglich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
Die Richterin Kathrin Schenk, die souverän durch den ganzen Prozess geführt hatte, bescheinigte Hussein K. eine abnorme und krankhafte Tat begangen zu haben, die nur auf seinem Trieb und seine Interessen gerichtet war. Er habe keinerlei Unrechtsbewußtsein, vor allen Dingen nicht gegenüber Frauen, weswegen man die Sicherungsverwahrung vorbehalten habe. Sie betonte ausdrücklich, dass nicht ein Flüchtling oder Afghane die Tat begangen habe, sondern ein einzelner Mensch. Das Gerichtsverfahren habe sich auch nicht um Flüchtlinge oder Flüchtlingspolitik gedreht, sondern um das Versagen eines einzelnen Menschen und die Aufklärung der Tat.
Besondere Schwere der Schuld
Die Richterin stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe wurde unter dem Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung verhängt. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren wohl theoretisch möglich, gilt aber als unwahrscheinlich. Die Eltern waren bei der Verkündung des Urteils nicht im Gerichtssaal. Am Vortag hatten sie bekannt gegeben, eine Maria-Ladenburger-Stiftung (mit 100.000 Euro Startkapital) zur Unterstützung von Studierenden gegründet zu haben, auch zur Integration ausländischer Studierender.
Hussein K als notorischer Lügner
Vor Gericht stellte sich Hussein K als notorischer Lügner heraus. Bereits bei Einreise nach Freiburg hat er über sein Alter gelogen, was bei der Stadt Freiburg weder jemanden verwundert noch zur Nachprüfung bewogen hat. In der Tatnacht wolle er beim Heruntertreten der Studentin vom Fahrrad am Dreisamuferweg gar nicht gewusst haben, dass es eine Frau sei, obwohl der Weg fast taghell ausgeleuchtet war. Eine Zahnuntersuchung hat ergeben, dass Hussein K., der bereits zuvor in Griechenland eine Frau die Klippen herunter gestossen hatte, eindeutig auch zum Tatzeitpunkt erwachsen war. Behauptet habe er auch, dass sein Vater tot sei. In seinem Handy fand sich jedoch ein Eintrag „Vater“, unter dem das Gericht auch einen Mann erreichte, der angab, der Vater von Hussein k. zu sein.
Verteidiger Glathe legt Revision ein
Noch am Donnerstagvormittag gab Pflichtverteidiger Sebastian Glathe bekannt, dass sein Mandant ihn beauftragt habe, Revision einzulegen. Er gehe davon aus, dass sein Mandant zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei, da er Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen habe. Das Gericht habe dies im Urteil nicht angemessen berücksichtigt, bzw. sogar verneint. Daher sei die Urteilsbegründung gründlich zu prüfen.
(Bild zeigt Wolf, der sich über eine Frau beugt. Das Bild hatte der Mörder Hussein K. in seinem Facebook-Profil gepostet, weil es ihm gefällt)