Bundesfinanzhof: Finanzamt darf keine 6% Zinsen mehr berechnen

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Wer schon einmal Steuern zu spät bezahlt hat oder nachberechnet bekommen hat, kennt es: Das Finanzamt berechnet 6% p.a. an Zinsen auf die nachzuzahlenden Steuern, abgestuft in 0,5% pro Monat.

Der Bundesfinanzhof macht nunmehr dem Fiskus einen Strich durch die Rechnung: Angesichts von Null- , Niedrig- oder gar Negativzinsen an den Märkten sei ein Aufschlag von 6% p.a. zumindestens für Zeiträume ab 2015 nicht mehr zeitgemäß und ungerecht.

Nachzahlungszinsen sind zu hoch

In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das oberste Finanzgericht Deutschlands die Verfassungsmäßigkeit von 6% Nachzahlungszinsen angezweifelt (Aktenzeichen: IX B 21/18 BFH)

Dem Bundesfinanzhof kamen schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel, ob der hohe Zinssatz rechtsstaatlich vertretbar sei und nicht ein Übermaß genommen werde.

Ehepaar hatte geklagt

Geklagt hatte ein Ehepaar, welches über 240.000 alleine an Zinsen auf Basis von 6% p.a. zahlen sollte. Ein Finanzgericht in NRW hatte erst die Beschwerde des Ehepaars abgelehnt, welches dann vor den Bundesfinanzhof gezogen ist. Die Richter argumentierten nun, dass der Zinssatz, der seit 1961 unverändert sei, nicht mehr in die aktuelle Zeit passe und eher wie ein grundloser Zuschlag auf die Steuer wirke. Das Gericht setzte daher den Vollzug der Steuer aus.

Das Urteil gilt nur für den Einzelfall, gleichwohl sollten Steuerzahler, die auch von hohen Nachzahlungszinsen betroffen sind, ggf. einen Fachanwalt für Steuerrecht prüfen lassen, ob Rechtsmittel mit Verweis auf den o.a. Beschluss des BFH zielführend sind.

 

 

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