Heute wurde am Landgericht Freiburg das zweite Urteil in Sachen Missbrauch des Staufener Jungen gesprochen: Der 50-jährige Stabsfeldwebel der Bundeswehr wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte ein Geständnis abgelegt. 12.500 Euro Schmerzensgeld habe er zudem an den heute neunjährigen Jungen zu zahlen, der ihn oral befriedigen musste.
Auf die Verhängung einer Sicherungsverwahrung hatte das Gericht verzichtet, – die rechtliche Grundlage würde dazu fehlen. In das Urteil floss der sexuelle Missbrauch und der Besitz von Kinderpornografie ein.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Staatsanwalt hatte 12 Jahre verlangt
Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre Gefängnis verlangt und auch die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der 50-jährige Soldat hatte mit dem Stiefvater des heute neunjährigen Jungen das Kind zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt. Für eine Tat wurden 100 Euro gezahlt, wovon 50 dem Kind gegeben wurden.
Filmisch dokumentiert
Die Taten wurden filmisch dokumentiert und die Aufnahmen auch an andere weitergeleitet.
Festnahme in deutsch-französischer Brigade
Die Festnahme des Stabsfeldwebels erfolgte in der Kaserne einer deutsch-französischen Kaserne in Illkirch-Graffenstadten bei Straßburg. Auch der Bundeswehr war die pädophile Neigung bekannt, es gab bereits früher eine Degradierung. Aktuell ist er vom Dienst suspendiert und darf keine Uniform mehr tragen.
Wie geht es dem Jungen?