Im Falle des Kinderschänder – Feldwebels bei der Bundeswehr, der im Staufener Mißbrauchsfall eingeräumt hatte, sich zweimal an einem neunjährigen Jungen vergangen zu haben, wurde Revision gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg eingelegt. Er war zu 8 Jahren Haft verurteilt worden (Az 6 KLs 160 Js 33561/17).
Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre beantragt, die Verteidigung 4 Jahre. Die Staatsanwaltschaft mit Sicherungsverwahrung, die Verteidigung ohne.
Die Mutter des Jungen (48) und deren Lebensgefährte (39) haben nach bisherigen Erkenntnissen den Jungen zum Mißbrauch im Internet angeboten, – das Verfahren gegen sie beginnt am 11.Juni in Freiburg.