Schweizer Pädophiler bekommt 9 Jahre Haft für Missbrauch an Neunjährigem – Landgericht Freiburg

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Ein weiterer Täter im Missbrauchsverfahren an einem 9-jährigen Jungen aus Staufen bei Freiburg ist verurteilt worden: Der 37 Jahre alte Maurer aus der Schweiz erhielt 9 Jahre Gefängnis und anschliessende Sicherheitsverwahrung ins Urteil geschrieben, welches das Landgericht Freiburg am Montag verkündete. Darüber hinaus wurde er zur Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer verpflichtet.

3 x Neunjährigen vergewaltigt

Der Maurer aus dem Kanton St.Gallen soll den Jungen dreimal vergewaltigt haben und sei dazu 200 km weit angereist. Pflichtverteidiger Robert Phleps kündigte im Gerichtssaal an, Revision einzulegen, insbesondere die anschließende Sicherheitsverwahrung sei für seinen Mandanten fragwürdig.

Die Mutter der Jungen und deren Lebensgefährte sollen das Kind im sogenannten Darknet gegen Geld für Vergewaltigungen angeboten haben

Wehrloses Kind als Opfer

Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin wies in der Urteilsbegründung aus die besondere Gewalt und Menschenverachtung bei der Vorgehensweise des Täters hin. Ein ohnehin einem Erwachsenem unterlegenes Kind sei an einen Stuhl gefesselt worden, musste eine Strumpfmaske tragen, die nur Seh- und Atemschlitze hatte und wurde ohne Chance der Gegenwehr gedemütigt und vergewaltigt. Der arbeitslose Maurer habe dem Kind erzählt, er sei Polizist und würde dafür sorgen, dass der Junge in ein Heim komme, wenn er sich wehre.

Tausende Kinderpornos auf Rechner und Handy

Auf Rechner und Handy des Täters seien tausende kinderpornografische Bilder und Filme gefunden worden. Die Taten von Herbst 2016 bis Anfang 2017 seien also keine Einzel-Ausnahmen gewesen, sondern Kinderpornografie nehme einen breiten Raum im Leben des Täters sein, weswegen auch von Rückfallgefahr auszugehen sei. Daher sei die Sicherungsverwahrung angemessen – zum Schutz weiterer möglicher Opfer.

Staatsanwaltschaft forderte 13 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert – zuzüglich anschließender Sicherheitsverwahrung.

 

 

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