Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Stadt Freiburg die Anzahl der Wurstverkäufer auf der Nordseite des Freiburger Münsters reduzieren wollte und ein Aufschrei durch einen Teil der Bevölkerung ging. Unterschriften-Aktionen wurden gestartet, in den sozialen Medien wurde auf die Stadt geschimpft und für die „armen Wurstverkäufer“ gekämpft, die nun ihre Existenz verloren hatten.
Steuerschummler unter den Wurstverkäufern
Was allerdings die meisten Bürger nicht gewusst haben werden, ist der Fakt, dass der ein oder andere Wurstverkäufer bei der Abgabe der Steuererklärung es nicht so genau mit der Angabe der verkauften Würste genommen hat. In einem Gerichtsverfahren wurde zuletzt ein Wurstverkäufer zu einer Geldstrafe(Strafbefehl) von über 50.000 Euro verurteilt. Mitarbeiter der Finanzverwaltung kamen bei einer Überprüfung zu der Erkenntnis, dass Einnahmen in bedeutendem Umfang absichtlich nicht versteuert wurden.
Gewerbeverbot
Die Stadt Freiburg hat in dem Fall die Aussprache eines Gewerbeverbots geprüft und ein solches auch verhängt. Eingelegte Rechtsmittel des Wurstverkäufers waren nicht erfolgreich. Ein weiterer Wurstverkäufer hat seine Verkaufsaktivitäten aus anderen Gründen eingestellt. Aktuell sind auf der Nordseite nur noch drei Wurstverkäufer anzutreffen: Meier, Hassler und Licht, die nun entsprechend mehr Würste verkaufen dürften.
Auch Weihnachtsmarkt-Beschicker im Fokus
Wie aus Kreisen der Finanzverwaltung zu hören war, hat man in der Vergangenheit auch bereits bei Weihnachtsmarktbeschickern, u.a. aus dem Glühwein-Bereich durch verdeckte Zählungen von Verkäufen, Steuermehreinnahmen durch Höherschätzungen generieren können. Gastronomen aus Freiburg finden sich auch immer wieder wegen Nicht-Abführung von Sozialabgaben vor Gericht wieder. Ein Fakt, der sie bei 4- und 5-stelligen Hinterziehungsbeträgen von der Erzdiözese Freiburg unterscheidet, die einen zweistelligen Millionenbetrag nicht abgeführt hat.
Prozesse rund um die Lange Rote – Historie:
Immer wieder kamen in der Vergangenheit Münsterwurst-Verkäufer und/oder Zulieferer in die Schlagzeilen, hier ein Auszug aus der Historie:
- 2009: Anonyme Anzeige gegen einen Wurstverkäufer – Beginn von Ermittlungen
- 17.Juni 2009: Steuerfahnder stellen Unterlagen sicher, insbesondere Abrechnungen des Vortages. Abgleich der Unterlagen wies Fragen auf, fünfstellige Bargeldbeträge wurden aufgefunden.
- 2013: 76 jähriger Wurstverkäufer steht vor dem Amtsgericht, weil er von 2003 bis 2007 pro Jahr mindestens 50.000 Würste am Finanzamt vorbei verkauft haben soll
- 2014: 70.000 Euro Strafe für einen Freiburger Metzger, der mit gleich mehreren Münster-Wurstverkäufern gemauschelt haben soll. Strafe wegen eigener Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung (150.000 Euro). Die betroffenen Wurstverkäufer sollen mit seiner Hilfe bis zu 40% Würste schwarz verkauft haben.
- 2014: Ermittlungen auch gegen einen Bäcker, der als Lieferant der Weckle an die Münsterwurstverkäufer auch Teil eines Betrugssystems gewesen sein soll. Das Verfahren wurde eingestellt, weil man die Schuld nicht beweisen konnte
- 2016: Ein 58-jähriger Metzger erreicht vor dem Landgericht in einem Berufungsverfahren, dass seine Strafe von 70.000 Euro auf 17.000 Euro reduziert wurde. Er hatte bei der Ausstellung von Rechnungen an mehrere Münster-Wurstverkäufer zu niedrige Rechnungen ausgestellt, die nicht die tatsächlichen Verhältnisse wiederspiegelten.
- 2018: Amtsgericht erlässt Strafbefehl über mehr als 50.000 Euro gegen Wurstverkäufer auf dem Münsterplatz wegen Steuerstraftaten
- 2018: Stadt Freiburg erlässt Gewerbeverbot gegen einen Wurstverkäufer
Was kostet eigentlich der Standplatz für einen Wurstverkäufer?
Die Freiburger Wurstverkäufer werden von der Stadt Freiburg mit humanen Gebühren belegt: Pro benutzten Quadratmeter werden an Standgebühren lediglich 2,90 Euro pro Tag berechnet. Zuzüglich kleinerer Pauschalen für Strom, Parken etc.
Weiterführende Links:
Münstermarkt-Beschickerplan Samstag
Münstermarkt – Kosten für Beschicker