BW-Innenminister Strobl verteidigt Freiburger Vorgehen bei Vergewaltigung

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Der Innenminister Baden Württembergs, Thomas Strobl, verteidigte in einer Pressekonferenz das Vorgehen der Freiburger Polizei im Falle der Gruppenvergewaltigung am Hans-Bunte-Areal.

Fehlverhalten nicht erkennbar

Bisher sei ein Fehlverhalten der Polizei nicht erkennbar. Eine Koordination von Festnahme und Durchsuchung sei normal, dies könne schon mal etwas dauern, weil sich verschiedene Behörden und Abteilungen abstimmen müssten.

Ihm sei mitgeteilt worden, dass der Beschuldigte zeitweise „abgetaucht“ sei.

Strobl habe aber eine Untersuchung in die Wege geleitet, ob im Freiburger Fall nicht doch Fehler gemacht worden seien und ob alle Maßnahmen und Abläufe professionell vonstatten gingen oder ob es Optimierungspotential gäbe.

Konkrete Maßnahmen für Freiburg

Das Innenministerium erwartet, dass die Stadt Freiburg dann auch den Ordnungsdienst vor Ort ausweitet

Sonderstab gefährliche Ausländer

Der Sonderstab gefährliche Ausländer hätte den Haupttäter der Gruppenvergewaltigung nicht mit Priorität „auf dem Schirm“ gehabt. Dies mag daran liegen, dass man Syrer sowieso nicht ausweisen könne.

Der Sonderstab habe dieses Jahr schon 38 Ausländer abgeschoben, das sind statistisch etwas weniger als 4 pro Monat.

Abschiebung nach Syrien nicht möglich

Strobl wünscht sich vom Bund das Möglichmachen von Abschiebemöglichkeiten nach Syrien. Dies wäre aktuell nicht möglich. Der Bund müsse sichere Regionen in Syrien benennen, wohin dann eine Abschiebung möglich gemacht werden könne.

2.500 Haftbefehle in Freiburg

Die Freiburger Polizei hatte am Morgen berichtet, dass in Freiburg 2.500 Haftbefehle zur Vollstreckung vorliegen. Innenminister Strobl relativierte diese Zahl. Sie sei zwar so hoch, aber darin sei eine Vielzahl von sogenannten Vollstreckungshaftbefehlen enthalten, wo Leute nur gesucht werden, „weil sie noch 300 Euro Strafe zahlen müssten“ und eben keine gefährlichen Triebtäter seien.

Aufenthaltsrecht muss geschärft werden

Strobl forderte den Bund auf, das Aufenthaltsrecht zu schärfen. Aktuell könne man Ausländer nur dann abschieben, wenn sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden sind. Abschiebungen müssten auch für Mehrfachtäter unterhalb dieser Grenze möglich gemacht werden. (Anmerkung der Redaktion: Abgeschoben werden darf aktuell bei Verurteilung zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und mehr)

Strobl wundert sich falsche Identitäten

Ginge es nach Strobl, so verwirken Ausländer bereits dann ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie bei Asylbeantragung falsche Daten nennen. Er persönlich wundere sich über eine Vielzahl von Menschen, die am 1.1. geboren worden sein wollen.

Rauschgift in nicht unerheblicher Menge

Strobl verriet auch ein weiteres Detail: Der Hauptverdächtige im Freiburger Gruppenvergewaltigungsfall sei in einen Drogenhandel mit nicht unerheblichen Mengen verstrickt, die über den reinen Eigenbedarf und Kleindealertum deutlich hinaus gingen.

 

 

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