Hunde kacken lassen – wird ab 1.12. teurer

https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Service/Rechtsvorschriften/181201_Anlage_Bussgeldkatalog-Umwelt.pdf

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Ab dem 1.Dezember gilt in Baden Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog. Während früher Kaugummi auf den Bordstein spucken, Glasflasche wegwerfen oder den Hund auf den Gehsteig kacken lassen zumeist mit zweistelligen Bußgeldern versehen waren, können jetzt gerne auch einmal 250 Euro für solche Vergehen fällig werden.

Wer zukünftig den Sperrmüll anderer Leute durchsucht oder sich gar etwas davon mitnimmt, muss mit Bußgeldern von 100 bis 3000 Euro rechnen.

Insgesamt listet der neue Bußgeldkatalog über 800 Ordnungswidrigkeiten auf, die bußgeldbehaftet sind.

Beispiele aus dem Bußgeldkatalog ab 1.12.2018 in BW:

Den kompletten neuen Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg finden Sie hier: Bußgeldkatalog BW 2018/2019

 

 

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