Rastatt: Blauzungenkrankheit aufgetreten – Meldepflicht in Freiburg

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Da die Blauzungenkrankheit in einem Betrieb in der Gemeinde Ottersweier im Landkreis Rastatt amtlich festgestellt wurde, hat die Tiergesundheitsbehörde der Stadt Freiburg eine Allgemeinverfügung in Sachen dieser Seuche erlassen:

Stadt Freiburg wird zum Sperrgebiet

Das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Freiburg wird zum Sperrgebiet, damit müssen alle Halter von Wiederkäuern die Haltung sowie auch den Standort der Tiere im Stall, auf der Weide oder Triebwegen unverzüglich der Stadtverwaltung anzeigen, da diese die unterste Tiergesundheitsbehörde ist.

Natürlich sind auch Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit erahnen lassen, sofort bei der unteren Tierschutzbehörde zu melden. Es ist auch verboten, Wiederkäuer oder Embryonen, Samen oder Eizellen solcher Tiere aus dem Sperrgebiet hinaus zu verbringen. Ausnahmegenehmigungen können aber erteilt werden.

In Freiburg (Stadtgebiet) sind nach letzten Zählungen 3.500 Schafe, 500 Rinder sowie rund 200 Ziegen gehalten.

Für Menschen keine Ansteckungsgefahr

Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, – auch nicht bei Fleisch- oder Milchverzehr. Die Blauzungenkrankheit als Virus-Krankheit wird vor allen Dingen auch durch Mücken übertragen. Schafe sind besonders häufig von dieser Krankheit betroffen, während Rinder häufig als Erregerwirte fungieren. Auch Wildtiere wie Hirsche können daran erkranken.

Zuständiges Amt:

Amt für öffentliche Ordnung, Fehrenbachallee 2, 79106 Freiburg, Email: Veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de

 

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