Damit hatte ein 41-jähriger in einem Fernzug in Richtung Schweiz wohl nicht gerechnet: Auf der Höhe von Bad Krozingen wurde er von Bundespolizei kontrolliert, die feststellte, dass gegen den 41-jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim vorlag. Zu vollstrecken waren 3300 Euro oder aber ersatzweise 55 Tage Freiheitsstrafe.
Da der Reisende die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, damit er seine 55 Tage Ersatzstrafe absitzen kann. Die Strafe war wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verhängt worden.
Drogen im Gepäck
Die Verurteilung hat ihren Zweck wohl nicht erfüllt, da im Gepäck des Reisenden bei einer durchgeführten Durchsuchung acht Gramm Amphetamine und 9,5 Gramm Marihuana aufgefunden wurden. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und eine erneute Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt.