Kinderschubser aus Frankfurt stand schon vorher auf der Polizei-Suchliste

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Der 40-jährige Mann aus Eritrea, der eine Mutter und ihren Sohn im Frankfurter Hauptbahnhof auf die Gleise schubste, woraufhin der Sohn einen grauenhaften Tod starb, war schon vor auf der Suchliste der Schweizer Polizei.

Täter wohnt in der Schweiz

Der Täter wohnt in Wädenswil, Kanton Zürich und arbeitet bei den Verkehrsbetrieben Zürich. Bekannt wurde auch, dass er bereits in psychiatrischer Behandlung war. Im Kanton Zürich ist ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt gegen ihn anhängig.

Mit dem ICE aus Basel über Freiburg nach Frankfurt

Der Täter reiste mit dem ICE aus Basel nach Frankfurt und passierte dabei auch Freiburg. Eine Kontrolle an der Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland sei nicht üblich, teilte der deutsche Innenminister Seehofer mit.

Mit dem Messer Nachbarin bedroht

Der Täter soll bereits letzte Woche Donnerstag eine Nachbarin in der Schweiz mit einem Messer bedroht haben. Auch soll er die Frau gewürgt und eingesperrt haben. Auch seine Ehefrau und die Kinder habe er eingesperrt. Anschließend sei der Täter geflohen. Die Familie musste von der Polizei befreit werden. Die Schweizer Polizei hat ihn in der Schweiz zur Festnahme ausgeschrieben, aber nicht auf internationale Fahndungslisten setzen lassen.

2006 unerlaubt in die Schweiz eingereist

Der Eritreer war 2006 unerlaubt in die Schweiz eingereist, – dort wurde ihm 2008 Asyl gewährt. Seine Integration galt als vorbildlich. Eine Abbildung seiner Person findet sich sogar in einer Schweizer Broschüre – als Beispiel für musterhafte Integration. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk gab die Broschüre mit ihm aus.

Staatsanwaltschaft kündigt psychiatrische Begutachtung an

Die deutsche Staatsanwaltschaft kündigte eine psychiatrische Begutachtung des Täters an. Seit Januar 2019 war er auch wegen psychischer Probleme krank geschrieben.

Bahnhofsschubser ist Mitglied der christlich-orthodoxen Gemeinde

Der Bahnhofsschubser aus Frankfurt ist Mitglied der christlich-orthodoxen Gemeinde. Bei einer Wohnungsdurchsuchung durch Schweizer Behörden (nach der Tat) fanden sich in seiner Wohnung auch keinerlei Anhaltspunkte für einen religiös oder islamistisch geprägten Hintergrund. Die Ehefrau sagte überdies aus, dass er bis auf den Vorfall in der Vorwoche außerordentlich friedlich und ausgeglichen gewesen sei.

Abbildung: Auszug aus Broschüre der Schweizerischen Arbeiterhilfe

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