Der wegen Mordes verurteilte Straftäter, der von einem zur Arbeit genehmigten Freigang am 20.7.2019 nicht in das Freigängerhaus der JVA zurückkehrte und europaweit gesucht wurde, hat sich am Mittwoch Abend bei der Bundespolizei am Freiburger Hauptbahnhof gestellt und befindet sich mittlerweile wieder in Haft.
Der 57-jährige Gefangene habe sich am Schalter der Deutschen Bahn im Freiburger Hauptbahnhof gemeldet und wurde dann zur am Bahnhof befindlichen Bundespolizei gebracht. Der Entwichene habe sich selber und freiwillig gemeldet und noch keine Angaben über den Aufenthaltsort der letzten Tage gemacht.
Der Fall des Mannes, der 1996 in Bad Saulgau eine Frau bei einem Boutiquen-Überfall getötet hat, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Er war vom Landgericht Ravensburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden und hätte an sich damit rechnen können, dass eine Freilassung dieses Jahr geprüft würde. Auch wenn eine Flucht eines Gefangenen in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar ist (sofern er niemanden verletzt oder nötigt), ist damit zu rechnen, dass sich das Entweichen aus einem Freigang ungünstig auf eine Entscheidung für eine zeitnahe Entlassung auswirken könnte.
Der Häftling hatte sich zuvor in der JVA unauffällig verhalten und sich an Regeln gehalten.