Der 24 Jahre alte Vergewaltiger aus Syrien hatte im Juni 2018 im Colombipark eine junge Frau gleich mehrfach vergewaltigt und wurde bereits im Februar 2019 zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Weil das Opfer ihm nach der Tat den Rucksack weggerissen hat, konnte die Polizei den Täter damals anhand von Identitätsangaben im Rucksack schnell in einer Asylunterkunft festnehmen. Der Täter war der Polizei schon aus anderen Körperverletzungsdelikten bekannt.
Revision abgelehnt
Dagegen hat er Revision eingelegt, die u.a. damit begründet wurde, dass das Opfer suchtkrank sei und daher die Glaubwürdigkeit fraglich sei. Der Täter hatte behauptet, die Frau habe den Sex gewollt.
BGH lehnt ab
Dies sah das Gericht damals anders und nunmehr hat auch der Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler im Verfahren feststellen können, weswegen das Urteil rechtskräftig wird.