Staufener Missbrauchsfall kommt nächste Woche nochmal vor Gericht

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Am Dienstag, 19.11.2019, gegen 14 Uhr wird vor dem Landgericht Freiburg nochmal in Sachen des Staufener Missbrauchsskandals verhandelt. Der 51-jährige Deutsche, der sich aktuell noch in Untersuchungshaft befindet, hatte den Fall nochmal aufrollen lassen.

Ursprüngliches Urteil: 8 Jahre

Das ursprüngliche Urteil vom 16.5.2018 lautet 8 Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheitung mit Vergewaltigung. Beginnend ab Dienstag wird über die Strafe/Rechtsfolge aus dem Prozess neu verhandelt. Damals wurde eine Sicherungsverwahrung nicht zwingend angehordnet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil in Teilen kassiert, sodass nun über die Rechtsfolgen / Sicherungsverwahrung neu verhandelt werden muss.

Vorgesehene Termine

Das Landgericht Freiburg hat sich für das Verfahren folgende Termin vorgemerkt:

8-jähriger Junge missbraucht

Der Vorwurf im Verfahren selber betraf und betrifft einen 8-jährigen Jungen , den der Angeklagte missbraucht hat. Bei den hier betroffenen Angeklagten handelt es sich nicht um den Lebensgefährten der Mutter des Jungen, der zu 12 Jahren verurteilt worden ist und seine Revision zurückgezogen hat, sondern um einen 51-jährigen Berufssoldaten, der das Kind auch noch missbraucht hatte – nachdem es im Darknet angeboten worden war. Insgesamt waren in dem Verfahren damals sieben Männer und die Mutter des Kindes verurteilt worden. Auch das Verfahren gegen einen spanischen Täter muss hinsichtlich des Urteils und der Rechtsfolgen noch einem aufgerollt werden.

Pfadfinderbetreuer aus Staufen muss warten

Warten muss hingegen noch der Pfadfinderbetreuer aus Staufen, dem hundertfacher sexueller Missbrauch vorgeworfen wird. Der 41-jährige Leiter einer evangelischen Pfadfindergruppe sitzt seit Februar 2019 in Untersuchungshaft. Seine Erstverhandlung vor dem Landgericht Freiburg wird frühestens im Frühjahr 2020 stattfinden können, da das Landgericht Freiburg bis dahin voraussichtlich mit anderen Haftsachen ausgelastet ist, vor allen Dingen mit dem Prozess der Gruppen-Vergewaltigung im sogenannten Hans-Bunte-Fall, bei dem vor einer Freiburger Diskothek eine junge Frau von mehreren Männern nacheinander vergewaltigt worden sein soll.

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