Lange hat es gedauert, aber nunmehr beginnt am 9.März der Prozess rund um die Geschehnisse vor und während der Fussball WM im Jahr 2006. Seitens des DFB müssen sich Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und auch Horst Schmidt verantworten. Urs Linsi von der Fifa wird sich ebenfalls zum Gericht bemühen müssen. Das Schweizer Bundesstrafgericht wird sich der Sache annehmen. Der Vorwurf lautet u.a. Untreue.
Beckenbauer, Blatter und Netzer als Zeugen
Auch die Riege der Zeugen ist hochrangig besetzt, u.a. sind Franz Beckenbauer, Ex-Fifa-Chef Sepp Blatter und Günter Netzer vorgesehen. Die Bundesanwaltschaft will bis Ende April ein erstinstanzliches Urteil erreichen, ansonsten könnte Verjährung eintreten. Beckenbauer, der wegen Herz-OP, Aueninfarkt und Hüftproblemen gesundheitlich angeschlagen sein soll, solle ggf. per Videoschaltung als Zeuge zugeschaltet werden.
Prozess beginnt um 9 Uhr
Wer dem Prozess schweizerischen Bellinzona beiwohnen will, muss früh aufstehen: Am 9.März soll ab 9 Uhr verhandelt werden. In 12 angesetzten Verhandlungstagen bis zum 27.März will man fertig sein, hat aber vorsichtshalber 4 Reservetermine im April reserviert, – falls z.B. Anwälte Anträge stellen, die zur Verzögerung führen.
6,7 Millionen Euro
Vorgeworfen wird u.a., dass die Beteiligten über den Zweck einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht haben. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Eine formelle Verfahrenseröffnung hat bereits im November 2015 stattgefunden. Ein Verfahren gegen Franz Beckenbauer wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt. Im Prozess soll geklärt werden, was es mit den 6,7 Millionen Euro auf sich hat. 2005 sollen sie vom WM-Organisationskomitee über die Fifa an den früheren adidas Chef Dreyfus geflossen sein. Irritiert hat die Ermittler, dass nahezu gleiche Summe drei Jahre vorher von Beckenbauer und Dreyfus an den Fifa-Funktionär Mohamed bin Hamman nach Katar geflossen sei. Welche Zahlungsflüsse tatsächlich mit welchem Zweck von wem an wen geflossen sind, ist Gegenstand des Prozesses. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
OLG lässt Klage wegen Steuerhinterziehung zu
Das OLG Frankfurt hat 2019 die Anklage gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt in Sachen Steuerhinterziehung zugelassen.