So manch einer wird sich schon gefragt haben, ob man so einfach über Landesgrenzen fahren darf und Bargeld oder Gold in unbegrenzter Höhe mit sich führen darf. Grundsätzlich darf man aus Deutschland in alle umliegenden Ländern fahren und soviel Bargeld oder Gold dabei haben, wie man möchte. Allerdings muss man dies ggf. vorher entweder auf Nachfrage oder ungefragt angeben, bzw. anmelden.
Fahrt in ein anderes EU-Land
Fährt man aus Deutschland in ein anderes EU-Land, so muss man ungefragt an der Grenze nichts angeben. Wird man jedoch an der Grenze oder im Grenzraum von einem Zöllner gefragt, ob man etwas anzugeben hat, oder etwas Wertvolles mit sich führt, muss man dies – auf Nachfrage – angeben. Z.B., wenn man für mehr als 10.000 Euro Bargeld oder Edelmetalle mit sich führt. Man muss darauf dann weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll zahlen, wenn man es nur für eigene Zwecke transportiert, aber man muss es auf Nachfrage angeben. Die Anmeldepflicht ab 10.000 Euro gilt bei Reisen in ein Drittland und aus einem Drittland.
Fahrt in ein Nicht-EU-Land, z.B. Schweiz
Fährt man aber aus Deutschland in die Schweiz und hat für mehr als 10.000 Euro Barmittel oder Edelmetalle dabei, muss man dies selber PROAKTIV an der Grenze angeben und in der Regel auch ein entsprechendes Papier an der Grenze ausfüllen. Auch hierbei passiert erstmal nichts, wenn man die Barmittel oder die Edelmetalle nur für eigene Zwecke mit sich führt. Allerdings muss man damit rechnen, dass bei höheren Beträgen der Zoll Kontrollmitteilungen, z.B. an das Wohnsitzfinanzamt verschickt. Ist man dort nur als Arbeitsloser und als vermögenslos registriert, fährt aber mit 500.000 Euro in bar über die Grenze, könnte dies zu Rückfragen führen.
Sind die Strafen hoch, wenn man sich nicht daran hält?
Ja. Gesetze sind dafür da, dass man sie einhält. Das Hauptzollamt Lörrach hat im Juli 2019 am Grenzübergang Rheinfelden einen 68-jährigen Franzosen befragt, ob er denn anmeldepflichtige Waren oder Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr dabei hätte. Dieser verneinte zunächst und zeigte seine geöffnete Geldbörse. Bei einer eingehenden Kontrolle des Fahrzeugs fielen dann im Kofferraum 517.000 Euro in bar und 400 Krügerrand Goldmünzen im Wert von rund 500.000 Euro auf. Das gegen den Mann verhängte Bußgeld betrug ca. 258.000 Euro (in Worten: zweihundertachtundfünfzigtausend). Dafür hätte der Franzose vermutlich mehr als 2000x sehr lecker essen können.
Das Bußgeld war nur deshalb so niedrig, weil das Hauptzollamt Karlsruhe bei Ermittlungen ausgeschlossen hat, dass das Geld aus kriminellen Quellen kam.
Halten wir fest, das Geld und die Edelmetalle des 68-jährigen Franzosen waren vollkommen legal und nur weil er es nicht angegeben hat, bedient sich der „Staat“ und nimmt sich 258.000 Euro (in Worten: zweihundertachtundfünfzigtausend).
Auch wir haben Edelmetalle erworben und alle im legalen und anonymen Tafelgeschäft, eben genau das NIEMAND davon Kenntnis hat.
Bei größeren Beträgen muss man dann halt öfters die Grenze passieren immer nur mit der maximal zulässigen Menge.