Stadt Freiburg verbietet Veranstaltungen ab 50 Personen

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Die Stadt Freiburg hat am heutigen Freitag (13.3.2020) per Allgemeinverfügung alle Veranstaltungen ab 50 Personen untersagt. Dies geschehe zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Das Verbot gelte vom morgigen 14.3.2020 bis zum 20.4.2020. Bei Notwendigkeit kann es verlängert werden. Erst am 10.3.2020 hatte die Stadt eine Allgemeinverfügung mit einem Veranstaltungsverbot ab 1000 Teilnehmern ausgesprochen. Dies wird nunmehr verschärft.

Betroffen sind öffentliche und private Veranstaltungen. Auch bleiben Bäder, Theater, Planetarium, Museen und andere Einrichtungen geschlossen. Die Verfügung vom 13.3. kann hier nachgelesen werden:

Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg bezieht sich selbstverständlich nur auf das Stadtgebiet der Stadt Freiburg und kann größere Veranstaltungen oder Zusammenkünfte in anderen Städten und Gemeinden nicht verhindern. So z.B. nicht Besucher eines Freizeitparks in Rust (wo im letzten Jahr mehr als 5,7 Mio Besucher waren) oder einer Discothek in Umkirch (die am Wochenende gerne mehr als 1000 Besucher zählt).

Land Baden-Württemberg schließt alle Schulen und Kindergärten

Das Land Baden-Württemberg schließt darüber hinaus ab Dienstag nächste Woche alle Schulen und Kindergärten, – für Notfälle solle eine Betreuung organisiert werden. Am Montag sollen Einzelheiten mit den Schülern/Eltern besprochen werden, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen.

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