CoronavirusCoronavirus

Angesichts der sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus haben Bund und Länder reagiert und weitere Maßnahmen beschlossen. Was der Bund beschlossen hat, muss aber teilweise von den Ländern noch umgesetzt werden, was nicht überall zur Gänze erfolgt ist. In Baden-Württemberg beispielsweise gibt es keine generelle Ausgangssperre und auch muss der Einzelhandel nicht flächendeckend geschlossen werden. Restaurants dürfen von 6 bis 18 Uhr geöffnet haben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wieviele Corona-Infektionen gibt es in Baden-Württemberg?

Per Stand 16.3.2020, 14:30 Uhr wurden 1105 Infektionen alleine in Baden-Württemberg registriert. Die tatsächliche Anzahl dürfte aber deutlich höher sein, da noch nicht einmal jeder, der glaubte, an Corona erkrankt zu sein, überhaupt getestet wurde.

Vom Sozialministerium Baden-Württemberg wurden für die folgenden Städte/Landkreise Infektionen wie folgt genannt:

  • Freiburg: 53
  • Emmendingen: 35
  • Esslingen: 123
  • Bodenseekreis: 29
  • Ludwigsburg: 38
  • Stuttgart: 60
  • Heilbronn: 50
Corona Baden-Wuerttemberg
Corona-Fälle in Baden-Württemberg, Stand 16.3.2020, 14:30 Uhr (Quelle: Sozialministerium BaWü)

Was hat der Bund im Kampf gegen Corona beschlossen?

Der Bund hat für zahlreiche Bereiche Einschränkungen beschlossen, die teilweise drastisch sind. Allerdings müssen die einzelnen Bundesländer dies noch in jeweiliges Landesrecht umsetzen. Hier zunächst die Vorstellungen des Bundes:

  • Freizeitbereich: Geschlossen werden: Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Unabhängig von der Besucheranzahl. Ebenso geschlossen werden: Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für alle Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle sowie sonstige Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution. Auch Spielplätze für Kinder werden geschlossen.
  • Einzelhandel: Geschlossen werden unter anderem Spezialgeschäfte (Fachgeschäfte wie Bekleidungsgeschäfte, Münzläden, Waffengeschäfte, Elektromärkte etc.) und auch alle Outlet-Center. NICHT GESCHLOSSEN werden: Geschäfte, die Gegenstände des täglichen Bedarfs verkaufen. Dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
  • Für diese letzt genannten Geschäfte sollen die bisherigen Verkaufsverbote am Sonntag bis auf weiteres ausgesetzt werden. Supermärkte können also auch am Sonntag öffnen, müssen es aber nicht. Die Öffnung der Geschäfte kann nur unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts zu Geschäften und zum Vermeiden von Warteschlangen erfolgen.
  • Gastronomie: Restaurants und Speisegaststätten sollen nur von frühestens 6 Uhr bis spätestens 18 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus reduzieren – z.B. durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen.
  • Hotels und Pensionen: Es soll nur noch erlaubt werden, zu geschäftlichen Zwecken dort zu übernachten. Nicht mehr zu touristischen Zwecken. Urlaub in Hotels und Pensionen soll unterbunden werden.
  • Sportstätten privat und öffentlich: Der Betrieb aller Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnlicher Einrichtungen wird eingestellt.
  • Gesundheiteinrichtungen: bleiben alle geöffnet (z.B. Arztzentren, Reha-Einrichtungen, Physiotherapie, Massagepraxen (medizinisch)

Was hat Baden-Württemberg bisher im Kampf gegen den Corona-Virus umgesetzt?

Baden-Württemberg hat bisher NICHT den kompletten „Forderungskatalog“ der Bundesregierung umgesetzt, sondern nur Teile, dafür aber andere weitergehende Maßnahmen ergriffen, wie z.B. Besuche in Gefängnissen auf Null reduziert und die Justiz heruntergefahren. Es sollen nur noch dringend notwendige Prozesse durchgeführt werden, Richter sollen auch von zuhause arbeiten. Im Einzelnen hat Baden-Württemberg u.a. Folgendes beschlossen:

Geschlossen werden:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder,Freizeitbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Geschlossen werden auch alle Gaststätten. Außer, wenn folgende Maßnahmen gesichert wären:

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Verboten sind auch: Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken. Einzelfall-Abweichungen sind natürlich möglich (z.B. bei Sterbenden oder erkrankten Kindern)

Ausdrücklich noch nicht gibt es in Baden-Württemberg ein Schliessungsgebot für den Einzelhandel. ABER: Heute, 17.3. findet eine (virtuelle) Kabinettsitzung zu dem Thema in Baden-Württemberg statt. Geplant ist überdies eine außerordentliche Landtagssitzung dazu bis Freitag dieser Woche. Einzelhändler und Gastronomen sollten sich also auch in Baden-Württemberg auf Schließungen nach bundesdeutschem Modell (s.o.) vorbereiten.

Corona-Hotline für Bürger

Baden-Württemberg hat eine Hotline für Bürger zum Thema Corona eingerichtet. Wer z.B. nicht sicher ist, ob sein Geschäft schließen muss oder wie er sich im Fall einer vermuteten Corona-Infektion verhalten soll, kann dort anrufen: Tel. 0711 904-39555.

Von BSF

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