Corona-News 17.3.2020 – Was gilt in BaWü und was in Deutschland?

Coronavirus

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Angesichts der sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus haben Bund und Länder reagiert und weitere Maßnahmen beschlossen. Was der Bund beschlossen hat, muss aber teilweise von den Ländern noch umgesetzt werden, was nicht überall zur Gänze erfolgt ist. In Baden-Württemberg beispielsweise gibt es keine generelle Ausgangssperre und auch muss der Einzelhandel nicht flächendeckend geschlossen werden. Restaurants dürfen von 6 bis 18 Uhr geöffnet haben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wieviele Corona-Infektionen gibt es in Baden-Württemberg?

Per Stand 16.3.2020, 14:30 Uhr wurden 1105 Infektionen alleine in Baden-Württemberg registriert. Die tatsächliche Anzahl dürfte aber deutlich höher sein, da noch nicht einmal jeder, der glaubte, an Corona erkrankt zu sein, überhaupt getestet wurde.

Vom Sozialministerium Baden-Württemberg wurden für die folgenden Städte/Landkreise Infektionen wie folgt genannt:

Corona-Fälle in Baden-Württemberg, Stand 16.3.2020, 14:30 Uhr (Quelle: Sozialministerium BaWü)

Was hat der Bund im Kampf gegen Corona beschlossen?

Der Bund hat für zahlreiche Bereiche Einschränkungen beschlossen, die teilweise drastisch sind. Allerdings müssen die einzelnen Bundesländer dies noch in jeweiliges Landesrecht umsetzen. Hier zunächst die Vorstellungen des Bundes:

Was hat Baden-Württemberg bisher im Kampf gegen den Corona-Virus umgesetzt?

Baden-Württemberg hat bisher NICHT den kompletten „Forderungskatalog“ der Bundesregierung umgesetzt, sondern nur Teile, dafür aber andere weitergehende Maßnahmen ergriffen, wie z.B. Besuche in Gefängnissen auf Null reduziert und die Justiz heruntergefahren. Es sollen nur noch dringend notwendige Prozesse durchgeführt werden, Richter sollen auch von zuhause arbeiten. Im Einzelnen hat Baden-Württemberg u.a. Folgendes beschlossen:

Geschlossen werden:

Geschlossen werden auch alle Gaststätten. Außer, wenn folgende Maßnahmen gesichert wären:

Verboten sind auch: Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken. Einzelfall-Abweichungen sind natürlich möglich (z.B. bei Sterbenden oder erkrankten Kindern)

Ausdrücklich noch nicht gibt es in Baden-Württemberg ein Schliessungsgebot für den Einzelhandel. ABER: Heute, 17.3. findet eine (virtuelle) Kabinettsitzung zu dem Thema in Baden-Württemberg statt. Geplant ist überdies eine außerordentliche Landtagssitzung dazu bis Freitag dieser Woche. Einzelhändler und Gastronomen sollten sich also auch in Baden-Württemberg auf Schließungen nach bundesdeutschem Modell (s.o.) vorbereiten.

Corona-Hotline für Bürger

Baden-Württemberg hat eine Hotline für Bürger zum Thema Corona eingerichtet. Wer z.B. nicht sicher ist, ob sein Geschäft schließen muss oder wie er sich im Fall einer vermuteten Corona-Infektion verhalten soll, kann dort anrufen: Tel. 0711 904-39555.

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