Der Stadt Freiburg geht die Selbsteinsicht der Bürger offensichtlich nicht weit genug. Nachdem die Polizei in der Nacht zum heutigen Donnerstag sogar zahlreiche Coronaparties feststellen und auflösen musste, wird nunmehr eine zweiwöchige Ausgangssperre verhangen.
Betretungsverbot ab 21.3.2020
OB Martin Horn greift durch: Formal handelt es sich um ein Betretungsverbot öffentlicher Orte. Hier die Mitteilung der Stadt Freiburg im Wortlaut:
Die Stadt Freiburg erlässt ein Betretungsverbot für öffentliche Orte von zwei Wochen von Samstag, 21. März bis zum Freitag, 3. April. Mit dieser einschneidenden Maßnahme will die Stadt Freiburg die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen.
Diese Entscheidung hatte Oberbürgermeister Martin Horn heute aus Fürsorgepflicht getroffen. Anlass ist die dramatische Lage der angrenzenden Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört. Freiburg und die Region liegen in einer besonders gefährdeten Region, auch die benachbarte Schweiz ist stark betroffen. OB Horn wie auch die Landräte sind seit Beginn der Corona-Krise in ständigem konstruktivem Austausch mit ihren Kollegen aus dem benachbarten Elsass und auch mit weiteren Landkreisen aus der Region.
Oberbürgermeister Martin Horn: „Der Blick zu unseren Nachbarn in Frankreich zeigt, wie rasant sich die Situation verschlimmern kann. Dort sterben immer mehr Menschen. Uns ist bewusst, dass diese schwerwiegende Entscheidung deutliche Einschränkungen auf das Leben der Freiburgerinnen und Freiburger haben wird. Aber nach dem heutigen Stand muss der Schutz der Bevölkerung vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben. Ich appelliere an die Vernunft aller Freiburgerinnen und Freiburger, sich an das zweiwöchige Betretungsverbot für öffentliche Orte zu halten.“
Das Vorgehen der Stadt Freiburg wurde im Vorfeld mit den beiden Ministern Thomas Strobl und Manfred Lucha kommuniziert. Auch wurde die Freiburger Allgemeinverfügung dem Innenministerium und dem Sozialministerium übermittelt. Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv an. Dabei ist nicht nur die Situation in Freiburg und Südbaden, sondern auch die dramatischen Entwicklungen in der benachbarten französischen Region Grand-Est zu berücksichtigen.
In Freiburg stieg die Zahl (Stand 19.03.2020, 7 Uhr) auf 126 infizierte Personen. Hinzu kommen im benachbarten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere 121 Personen. Weiterhin ist mit Stand heute für den Regierungsbezirk Freiburg festgestellt worden, dass die Region Freiburg mit großem Abstand die höchste Anzahl an infizierten Personen im Regierungsbezirk aufweist. Zudem hat das Robert-Koch- Institut die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch einstuft.
Im nur rund 25 Kilometer von Freiburg entfernten Elsass ist die Lage bezüglich Corona-Infektionen und Covid-19- Erkrankungen dramatisch. Die vorhandenen Plätze auf Intensivstationen der Krankenhäuser sind voll belegt. Zudem wurde die angrenzende französische Region Grand-Est vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. In der Grand- Est-Region sind bereits 61 Personen an der Erkrankung verstorben.Das Betretungsverbot für öffentliche Orte ist ein weiterer Schritt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, um die Epidemie zu begrenzen. Kitas und Schulen wurden bereits geschlossen genauso wie Kultureinrichtungen und Spielplätze. Und Gaststätten dürfen nur noch unter strengen Auflagen öffnen. Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, ihren Beitrag zu leisten.
Vor knapp einer Woche (13. März) haben die Stadt Freiburg und die benachbarten Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden bis 20. April untersagt. Doch haben sich leider immer wieder Menschen nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen nicht eingeschränkt. Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen verbringen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen den Menschen wird dabei häufig nicht eingehalten. Bei solchen Begegnungen besteht aber eine erhebliche Gefahr, dass der Corona-Virus übertragen wird und sich weiter ausbreitet. Und die Zahl der Infizierten steigt täglich.
Das Betretungsverbot bedeutet konkret, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Und wer sich im Freien aufhalten möchte, darf das nur allein, zu zweit oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Von allen anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Personen können aber weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Die gegenwärtigen Beschränkungen gelten vorerst für zwei Wochen.
OB Horn: „Letztlich muss es doch darum gehen, eine Ausbreitung nachhaltig zu stoppen. Darum bin ich überzeugt, dass wir nun gemeinsam zurücktreten müssen. Lieber ein klarer Schnitt für kurze Zeit, als eine Verzögerung über Wochen und Monate. Es ist Zeit klar zu handeln.“
Die Fraktionen im Gemeinderat haben einstimmig ihre Unterstützung zugesagt und tragen die Entscheidung mit.
Ausgangssperre in Freiburg wird kontrolliert
Die Ausgangssperre in Freiburg wird durch Ordnungskräfte von Polizei und der Polizeivollzugsbehörde auch kontrolliert. OB Martin Horn hatte in den vergangen Tagen mehrmals an die Intelligenz und die Einsicht der Freiburger appelliert. Offensichtlich fiel das bei einigen nicht auf fruchtbaren Boden, wie die zahlreichen Corona-Partys und Trauben in der Innenstadt oder auf Wiesen zeigten.
Darf man noch Sport machen?
Ja, man darf z.B. noch alleine oder mit Familienangehörigen aus demselben Haushalt z.B. Laufen gehen, aber man darf sich dazu nicht mit anderen treffen oder in Gruppen Sport machen. Das ist NICHT erlaubt. Bei der Ausübung des Sports außerhalb der Wohnung muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Lauftreffs etc. dürfen nicht mehr stattfinden.
Darf man Radfahren?
Man darf auch trotz des Betretungsverbots in der Öffentlichkeit Radfahren, Spazieren gehen oder Joggen. Aber nur alleine oder mit den Haushaltsangehörigen, nicht in Gruppen. Und es ist der Mindestabstand zu anderen Bürgern von 1,5 m einzuhalten. Frequentierte Örtlichkeiten wie z.B. den Stühlinger Kirchplatz, die Fußgängerzone, den Platz der Synagoge, den Augustinerplatz oder andere frequentierte Örtlichkeiten darf man auch joggend, Rad fahrend oder spazieren gehend nicht besuchen.
Abstand auch in Bussen und Bahnen einzuhalten
Die Stadt Freiburg weist darauf hin, dass der Mindestabstand (1,5 m) zu anderen Personen auch in Bussen und Bahnen einzuhalten ist.
OB Martin Horn informiert über Betretungsverbot
Oberbürgermeister Martin Horn informiert in einem kurzen Video über das Betretungsverbot. Die Stadt Freiburg verwendet explizit nicht den Begriff „Ausgangssperre“, sondern umschreibt die Maßnahme mit einem „Betretungsverbot“:
Freiburgs Ausgangssperre Thema in den Tagesthemen
Freiburg hat es damit auch in die Tagesthemen geschafft, wo Martin Horn der Moderatorin Rede und Antwort stand und das Betretungsverbot erläuterte.