Mindestabstand gilt auch im Nahverkehr und im ÖPNV

Regionalbahn Freiburg Nachrichten

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Die Landesregierung von Baden-Württemberg weist am Montag noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die in der Coronakrise vorgeschriebenen Mindestabstände zu anderen Menschen auch in Nahverkehrszügen eingehalten werden müssen. Um das einzuhalten, empfehle es sich, außerhalb der Hauptverkehrszeiten die Züge zu benutzen. Häufig ist das aber nur schwer mit Arbeitsbeginn und Arbeitsende in Einklang zu bringen.

Lokführer melden sich krank

Neben der gesunkenen Nachfrage seien auch die Krankmeldungen von Lokführern ein Grund für die vorgenommene Ausdünnung des Angebots, gab Verkehrsminister Winfried Hermann bekannt. Die Arbeitgeber sollten die Anfangs- und Endzeiten ihrer Arbeitnehmer weiter flexibilisieren, appellierte er an die Arbeitgeber. So können die Zugkapazitäten in den Hauptreisezeiten entlastet werden. Home-Offices sollten genutzt werden, soweit dies möglich ist. Unter qualitaet@nvbw.de kann man melden, wenn ein Zug zu voll war. Dann will man gegensteuern. Eine Adresse, die man sich als Bahnfahrer vermutlich wird merken müssen.

Abstand auch bei der VAG in Freiburg

Die Stadt Freiburg weist darauf hin, dass die Vorschriften zum Mindestabstand zu anderen Personen (1,5 Meter) auch in den Bussen und Bahnen der Verkehrsbetriebe der Stadt (VAG) gilt. Fahrscheine kann man aus Sicherheitsgründen nicht mehr beim Fahrer lösen, um diesen nicht unnötigen Infektionsrisiken auszusetzen.

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