Baden-Württemberg verschärfte am Sonntag nochmal Corona-Regeln

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Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat noch einmal die Regeln für die Coronakrise verschärft, die neue, angepasste Verordnung gilt ab heute, 29.3.2020

Alibi-Poststellen werden untersagt

Einige Einzelhändler haben ihren Einzelhandelsladen oder auch andere Geschäfte offen gelassen, weil man angab, auch eine Paketannahmestelle oder Postannahmestelle zu betreiben. Tatsächlich spielte diese im Gesamtgeschäft aber häufig eine untergeordnete Rolle oder wurde gar nur zum Schein betrieben. Jetzt ist neu geregelt, dass man seinen Laden dann nicht öffnen darf, wenn der Postumsatz nur eine untergeordnete Rolle spielt. Teilweise hatten sich auch Bordelle einen Paketannahmevertrag besorgt, um wieder öffnen zu können. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben.

Auch in Läden müssen Abstände von 1,5m eingehalten werden

Die Landesregierung stellte noch einmal klar, dass auch in Läden, die noch geöffnet bleiben dürfen, Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Ansonsten stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zugang zu psychiatrischen Kliniken

Die Leitung kann in psychiatrischen Kliniken und psychosomatischen Krankenhäusern über eine Zugangs- und Besuchsregelung für Personen entscheiden.

Kinder-Notbetreuung auch in Osterzeit

Die Notbetreuung für Kinder soll auch in der Osterferienzeit gewährleistet sein, wenn die Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten und dort nicht fehlen können.

Pflegeschulen dürfen auflassen

Pflegeschulen und Ausbildungsstätten für medizinische und pharmazeutische Assistenten müssen nicht geschlossen werden.

Kritische Infrastruktur weiter definiert

Eindeutig geregelt wurde, dass bestimmte Bereiche zur kritischen Infrastruktur gezählt werden und daher geöffnet bleiben dürfen, bzw. Sonderrechte haben:

Feste Bußgelder festgelegt

Wer glaubt, es ist besonder klug, gegen die Verordnung zu verstoßen, finden das für ihn zutreffende Bußgeld in einem Katalog:

Bußgeldkatalog Corona-Verordnung Baden-Württemberg – Teil 1
Verstöße können ganz schön teuer werden – Corona-Bußgelder in Baden-Württemberg
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