Die Landesregierung Baden-Württembergs hat die Corona-Verordnung des Landes verschärft. Bislang hatten sich einige Prostituierte darauf bezogen, dass Prostitution nach der alten Corona-Verordnung nur in Prostitutionsstätten, also FKK-Clubs, Bordellen und ähnlichen Betrieben verboten sei und haben beispielsweise ihr Geld weiterhin durch Prostitution in Wohnungen oder auf der Straße verdient.
Prostitution jetzt überall verboten
Durch eine am Wochenende erfolgte Änderung in der Corona-Verordnung ist Prostitution nunmehr in ganz Baden-Württemberg überall verboten. Egal, wo sie betrieben wird. Hurenverbände hatten das Verbot kritisiert, weil Prostituierte oftmals nicht vernünftig sozial abgesichert seien und ihnen damit alle ihre Einnahmen wegbrechen.
Mit der neuen Verordnung, die ab sofort gilt, ist jede Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostitutionsschutzgesetzes verboten. Geregelt wird dies in der neuen Corona-Verordnung des Landes.