Ab kommenden Montag (20.4.2020) dürfen Eisdielen in Baden-Württemberg grundsätzlich wieder öffnen, stellte die Landesregierung heute klar. Allerdings nur zum Verkauf über die Theke und nicht mit Sitzmöglichkeiten. Darüber hinaus müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. In Trauben anstehen ist nicht vorgesehen. Genauere Anforderungen will man am Wochenende veröffentlichen und in die Coronaverordnung einbauen.
Allerdings kann auf kommunaler Ebene ein etwaiges Verbot ausgesprochen werden, z.B. von Städten und Kreisen. Dies bleibt abzuwarten.