Ab 27.4. muss man auch in Baden-Württemberg in der Öffentlichkeit Mund und Nase bedecken. Mit einer Mund-Nase-Maske oder auch mit einem Schal oder einer anderen geeigneten Maßnahme.
Im ÖPNV und in Geschäften
Die Pflicht gelte im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften. Mund und Nase müssen dort bedeckt werden. Damit ist kein medizinischer Mundschutz gemeint, betonte Ministerpräsident Kretschmann. „Notfalls täte es auch ein Schal“, äußerte sich Kretschmann. Leider hätten sich bislang zu wenige Menschen an der bloßen Empfehlung, eine Maske zu tragen, orientiert, was nunmehr zur Pflicht führe.
Bedeckungspflicht für Mund und Nase
Genaugenommen ist es keine Maskenpflicht, sondern eine Bedeckungspflicht für Mund und Nase beim Einkaufen und im ÖPNV.
Maskenpflicht in mehreren Bundesländern:
Damit gibt es bislang eine Maskenpflicht in folgenden Bundesländern:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Thüringen
Sachsen-Anhalt bereite gerade eine solche Regelung vor, hieß es aus dem Bundesland.
Maskenpflicht ersetzt nicht Abstandsregeln
Durch die Maskenpflicht werden die anderen Maßnahmen wie Absandsregelungen nicht überflüssig. Diesen müssen man zudem auch einhalten.
Kinderkrippen etc. bleiben weiter geschlossen
Kinderkrippen etc. bleiben in Baden-Württemberg b.a.w. geschlossen, da kleine Kinder sich nur schwer an Abstandsregeln halten können.