Schweiz: Restaurants dürfen ab 11.Mai wieder öffnen

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Der Schweizer Bundesrat hat heute zahlreiche Lockerungen in der Coronakrise beschlossen. Die Lockerungen sollen schrittweise erfolgen.

Seit letzten Montag durften bereits Friseure und Gartencenter öffnen.

Was ab 11.Mai neu in der Schweiz öffnen darf:

Alle Öffnungen nur unter Einhaltung von Schutzkonzepten.

Öffnungen von Schulen

Primär- und Sekundarschulen dürfen wieder vor Ort unterrichten. Auch Musikschulen dürfen öffnen. Präsensunterricht an Gymnasien und Hochschulen ist b.a.w. nicht erlaubt. Mündliche Matura-Prüfungen finden nicht statt – Kantone können entscheiden, ob schriftliche Matura-Prüfungen stattfinden. Die Schweizer Matura ist vergleichbar mit dem deutschen Abitur.

Sport-Möglichkeiten

Breiten- und Spitzensportler dürfen wieder trainieren. Ab dem 8.6. soll auch Profisport wieder möglich sein.

Restaurant-Öffnungen

In der Schweiz gibt es rund 20.000 Restaurant-Betriebe, die nunmehr vor existentiellen Problemen stehen. Ab 11.Mai kann mit Schutzkonzept geöffnet werden.

Handel – Läden

Am 11.Mai können alle Läden wieder öffnen – unter Hygiene- und Abstandsregeln.

Luftfahrt-Unterstützung

Die beiden Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss werden mit Garantien durch den Staat gestützt. Damit sollen Liquiditätsengpässe überbrückt werden. Es geht um 1,275 Milliarden Franken. Das Geld müsse in der Schweiz bleiben, eine Dividende darf nicht ausgeschüttet werden.

37% Kurzarbeit

In der Schweiz sind viele Menschen durch die Coronakrise arbeitslos oder in Kurzarbeit. 37% der Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit.

Unternehmen haben Milliarden Schulden aufgenommen

17 Milliarden Franken Überbrückungskredite haben die Unternehmen aufgenommen, eine Rezension zeichnet sich ab.

Hospitalisierungen werden beobachtet

Zukünftig wird man – genau wie bislang – die Hospitalisierungen genau beobachten. Je nachdem wie sich die Belegung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten entwickelt, müsse man ggf. gegensteuern. Die Schweizer sind aufgefordert, auch zukünftig Abstand zu halten. Spätestens am 27.5. werde man die Situation neu bewerten.

Keine Maskenpflicht im ÖPNV

Im ÖPNV brauche man keine Maske, wenn man den Abstand einhalten kann. Geht dies nicht, werde das Tragen einer Maske empfohlen, – ist aber nicht verpflichtend.

Der Bundesrat informierte in einer Pressekonferenz über die Neuregelungen, die in diesem Video (mehrsprachig, auch deutsch) zusammengefasst werden:

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