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In Baden-Württemberg hat man sich in der Coronakrise für ein paar kleine Lockerungen entschieden. Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzauflagen wird erlaubt:

  • Gottesdienste sind wieder erlaubt.
  • Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
  • Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
  • Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
  • Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.

Erlaubt ab dem 6.5.2020 in Baden-Württemberg

  • Spielplätze dürfen wieder öffnen
  • Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und bestehende Schließungen bleiben weiter.

Am Samstag, den 2.Mai wird es eine neue Änderungsverordnung geben, die obige Änderungen im Detail regelt.

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Von BSF

Ein Gedanke zu „Lockerungen in Baden-Württemberg ab 4.5.2020“

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