Lockerungen in Baden-Württemberg ab 4.5.2020

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In Baden-Württemberg hat man sich in der Coronakrise für ein paar kleine Lockerungen entschieden. Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzauflagen wird erlaubt:

Erlaubt ab dem 6.5.2020 in Baden-Württemberg

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und bestehende Schließungen bleiben weiter.

Am Samstag, den 2.Mai wird es eine neue Änderungsverordnung geben, die obige Änderungen im Detail regelt.

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