In Baden-Württemberg hat man sich in der Coronakrise für ein paar kleine Lockerungen entschieden. Unter Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzauflagen wird erlaubt:
- Gottesdienste sind wieder erlaubt.
- Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen.
- Schrittweiser Einstieg in außerschulische berufliche Bildung.
- Erste Öffnungsschritte bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
- Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner/innen.
- Die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.
Erlaubt ab dem 6.5.2020 in Baden-Württemberg
- Spielplätze dürfen wieder öffnen
- Zoos und Tierparks dürfen wieder öffnen.
- Museen, Ausstellungen und Galerien dürfen wieder öffnen.
Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und bestehende Schließungen bleiben weiter.
Am Samstag, den 2.Mai wird es eine neue Änderungsverordnung geben, die obige Änderungen im Detail regelt.