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Das Verkehrsministerium hat einen Mehrstufenplan zur Öffnung der Fahrschulen in der Coronakrise konzipiert, der allerdings noch nicht Niederschlag in der geänderten Coronaverordnung gefunden hat. Unter strengen Schutzmaßnahmen ist ein Plan wie folgt vorgesehen:

  • 11. Mai 2020:  Öffnung der Büroräume der Fahrschulen für den Publikumsverkehr.
  • 18. Mai 2020: Beginn mit der Durchführung des Theorieunterrichts in allen Fahrerlaubnisklassen und der Ausbildung in den Zweiradklassen.
  • 25. Mai 2020 Wiederaufnahme des gesamten Fahrschulbetriebes incl. praktischer Pkw-Fahrstunden

Das Verkehrsministerium will diesen Plan mit den Gremien in den nächsten Tagen so umsetzen, lässt aber noch einen Vorbehalt.

Der Fahrlehrerverband hatte zuvor angekündigt, dass bis zu 50% der Betriebe Insolvenz anmelden müssten, wenn nicht bald wieder mit dem Unterricht begonnen werden könnte.

Es werde versucht, eine Einigung auf Bundesebene zu erreichen, notfalls will man auf Landesebene agieren.

Als Hygiene-Grundsätze sollen diejenigen gelten, die auch für Bildungseinrichtungen beschlossen wurden.

Von BSF

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