Ohne digitales Endgerät keine Teilnahme am digitalen Unterricht und auch nicht am Fortschritt. Ein Gericht hat nunmehr entschieden, dass auch sozial schwache Schüler das Recht haben, ein Tablet nutzen zu können. Dies müsse ggf. der Staat bezahlen.
Zur Teilnahme am digitalen Unterricht müsse der Staat den Schülern, die Sozialleistungen beziehen, ein solches Tablet finanzieren. Es sei nicht zuzumuten, die auch noch aus dem Regelbedarf abzuzwacken. Bei pandemiebedingtem digitalen Unterricht sei der Schüler sonst vom Unterricht ausgeschlossen. Im Regelsatz seien solche Anschaffungen nicht berücksichtigt, urteilte das Landessozialgericht in Essen, wie nun veröffentlicht wurde. (Az L7 AG 719/20 B ER und L 7 AS 720/20 B)
Geklagt hatte ein Schüler einer 8.Klasse eines Gymnasiums, der im Januar 2020 einen internetfähigen Computer beantragte. Das Jobcenter verneinte zunächst ebenso den Anspruch wie das Sozialgericht Gelsenkirchen, aber das Landessozialgericht stellte den Anspruch fest. Im Verfahren war der Kläger zwar nur wegen versagter Prozesskostenhilfe erfolgreich, allerdings stellte das Landessozialgericht fest, dass ein grundsätzlicher Anspruch des Schülers in diesem Fall bestehe – auch dann, wenn PC, Laptop und Tablet noch gar nicht als Lernmittel an Schulen zugelassen seien. Wenn in einer Pandemiezeit aber der Unterricht über diese Lernmittel abgewickelt werde, müsse der Schüler auch lernen können.