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Bundeskanzlerin Merkel hat nach Gesprächen mit den Ministerpräsidenten verkündet, auf was man sich bundesweit im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt hat:

  • Es wird kurzfristig keine weiteren größeren Lockerungen in Sachen Corona-Schutz geben
  • Abstandsgebot wird auch weiterhin gültig sein
  • Wo Abstände und Hygiene nicht eingehalten werden können, wird auch weiterhin ein Mund-Nase-Schutz erforderlich sein
  • Eine bundesweite Mindesthöhe für Bussgelder wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung oder falsch getragener Mund-Nase-Bedeckung wurde auf 50 Euro festgelegt. Dies gilt als Mindesthöhe für alle Bundesländer – außer Sachsen-Anhalt
  • Ab 15.9.2020 gibt es keine kostenlosen Coronatests mehr für Reiserückkehr aus Nicht-Risiko-Gebieten
  • Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss in Quarantäne (aktuell 14 Tage) und kommt dort nur heraus, wenn er 5 Tage nach Rückkehr einen negativen Test vorweisen kann
  • Wer gegen Quarantäne verstößt, soll empfindliche Bußgelder zahlen
  • Zukünftig sollen digitale Aussteigekarten an die Gesundheitsämter übermittelt werden, z.B. bei Flugreisen aus Risikogebieten, damit diese Quarantäne besser überwachen können – dies wird zum 1.10. angestrebt
  • Wer trotz Wissens um ein Risikogebiet dorthin reist und nach Rückkehr in Qurantäne muss, soll zukünftig keinen Verdienstausfall mehr erhalten
  • Das Verbot von Grossveranstaltungen, auf denen Abstände und Hygieneregeln nicht garantiert werden können, wird von Ende Oktober bis Ende Dezember 2020 ausgedehnt werden.

Insbesondere letzte Regelung dürfte bis 31.12.2020 das Aus für Volksfeste, Kirmes und Weihnachtsmarkt im Jahr 2020 bedeuten. Ebenso das Aus für größere Konzerte und Messen.

Desweiteren soll geprüft werden, ob Betriebe des Personenverkehrs wie z.B. regionale Busunternehmen oder Die Bahn nicht ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Nicht-Masken-Trägern oder Nicht-Richtig-Masken-Trägern vereinnahmen könne. Dies hätte den Vorteil, dass die Unternehmen selber Geld mit dem Charakter eines Bussgeldes kassieren können, – ohne dafür die Polizei in Anspruch zu nehmen.

Von BSF

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