Angesichts der steigenden Coronavirus-Infektionszahlen gelten ab morgen, 22.10.2020 in Freiburg verschärfte Corona-Bedingungen, die per Verordnung erlassen worden sind:
- in der gesamten ALTSTADT von Freiburg ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, volkstümlich als „Mundschutz“ bezeichnet
- ab 19 Uhr darf kein Ausser-Haus-Verkauf von Alkohol mehr stattfinden
- Stadtweit gilt eine Sperrstunde für alle Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr
Stadt präzisiert die Maskenpflicht
Die „Maske“ ist nicht nur zu tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können, sondern immer, wenn man sich in der Altstadt befindet.
Die Stadt präzisiert dazu wie folgt:
In der Freiburger Innenstadt ist innerhalb von Fußgängerbereichen durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich oder zumutbar ist. Auch beim Verzehr von Speisen und Getränken, beim Radfahren oder beim Sport kann auf die Maske verzichtet werden.Die Innenstadt wird im Norden durch Friedrichstraße, Fahnenbergplatz, Friedrichring, Europaplatz und Leopoldring, im Osten durch Schlossbergring, Schwabentorplatz und Schwabentorring, im Süden durch die Nordseite des Dreisamufers (im Abschnitt zwischen Schwabentorbrücke und Schnewlinbrücke) und im Westen durch Schnewlinstraße, Konrad-Adenauer-Platz und Bismarckallee begrenzt.
Keine Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr
Damit ist in Freiburg die Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr gänzlich untersagt. Egal, welche gastronomische Betriebsart betroffen ist.
Kein Fensterverkauf ab 19 Uhr
Von 19 Uhr bis 6 Uhr dürfen gastronomische Betriebe auch keinen Alkohol außer Haus verkaufen, z.B. durch ein Fenster o.ä.