Als erste größere Stadt in Baden-Württemberg hat die Landeshauptstadt Stuttgart für Silvester ein Feuerwerkverbot erlassen, welches von einem Alkoholverbot begleitet wird. Das Verbot trifft große Teile der Innenstadt.
Das Feuerwerksverbot ist gültig vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 2 Uhr und betrifft die Stuttgarter Innenstadt wie folgt:
- Innenstadtbereich innerhalb des Cityrings, welcher durch folgende Straßen, Wege und Plätze umschlossen wird: Arnulf‐Klett‐Platz (einschließlich Klett‐Passage unterirdisch), Friedrichstraße, Theodor‐Heuss‐ Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage unterirdisch), Paulinenstraße, Rupert‐Mayer‐Platz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten‐Passage unterirdisch), Konrad‐ Adenauer‐Straße, Gebhard‐Müller‐Platz, Schillerstraße
- Mittlerer und Unterer Schlossgarten
- Wilhelmsplatz (Stuttgart‐Mitte)
- Feuersee (Anlage einschließlich der umgrenzenden Straßen Feuerseeplatz, Gutenbergstraße und Rotebühlstraße)
- Weißenburgpark
- Marienplatz
- Erwin‐Schoettle‐Platz
- Karlshöhe
- Bismarckplatz
- Berliner Platz einschließlich Bosch‐Areal – Stadtgarten
- Pariser Platz
- Mailänder Platz
- Höhenpark Killesberg
- Parkanlage Villa Berg
- Wilhelmsplatz (Stuttgart‐Bad Cannstatt)
- Bahnhofsvorplatz (Stuttgart‐Bad Cannstatt zwischen Bahnhofstraße und Bahnhofsgebäude)
- Kurpark (Stuttgart‐Bad Cannstatt)
Bereits zuvor wurde für öffentliche Plätze in Stuttgart ein Alkohol-Konsumierverbot erlassen, welches auch in der Silvesternacht Bestand hat.
Auch Mitführen von Feuerwerk ist verboten
Auf den genannten Plätzen und Orten ist nicht nur das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern verboten, sondern bereits das Mitführen.
Polizei überwacht die Verbote in Stuttgart
Die Polizei kündigte bereits an, die Verbote zu Alkohol und Feuerwerk in der Silvesternacht ebenso zu kontrollieren, wie man auf die Einhaltung des Maskentragegebots und der Abstandsvorschriften achten werde.