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Ein Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche am heutigen Sonntag hat Bundeskanzlerin Merkel bereits bekanntgegeben:

Bund und Länder haben umfassende Einschränkungen ab kommenden Mittwoch (16.12.2020) beschlossen. Davon betroffen sind vor allen Dingen der Einzelhandel und Schulen.

Der Bund werde mit Finanzhilfen den Betroffenen entgegenkommen.

Der Lockdown sei notwendig, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und so ein Ausufern der Covid-19-Krankheitsfälle zu verhindern.

Was bedeutet der harte Lockdown ab 16.12. für Deutschland?

  • Die meisten Geschäfte müssen vom 16.Dezember bis 10.Januar geschlossen bleiben
  • Läden für den täglichen Bedarf (z.B. Supermärkte) dürfen geöffnet bleiben
  • An Silvester gibt es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot
  • Verkauf von Feuerwerk vor Silvester soll grundsätzlich verboten werden
  • In Alten- und Pflegeheimen soll es ab sofort Pflichttests geben
  • Öffnen dürfen: Lebensmittel-Einzelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, reine Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstände und auch der Großhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel
  • Schließen müssen insbesondere: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Schließen sollen auch Baumärkte und Möbelhäuser
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll untersagt werden
  • Schulen sollen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 die Kontakte reduzieren und Kinder wann immer möglich zu Hause betreuen. Schulen sollen entweder geschlossen werden oder aber die Präsenzpflicht ausgesetzt werden. Kitas sollen ähnlich handeln. Notbetreuung für Kitas soll eingerichtet werden.
  • Feiern an Weihnachten soll möglich sein, aber mit der Beschränkung auf 5 Personen (plus Kinder bis 14) – Details legen die Länder fest
  • Gottesdienste sind grundsätzlich erlaubt, aber nur mit klaren Abstandsregeln (1,5 m) und unter Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang wird untersagt. Bei Erwartung voller Besetzung sollen sich Besucher vorher anmelden.
  • Möglich sind auch weiterhin notwendige Behandlungen in Sachen: Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie und medizinische Fußpflege

Muss noch in Landesrecht umgesetzt werden

Die einzelnen Ländern müssen formal die Beschlüsse noch in Landesrecht umsetzen, – es herrschte aber Einigkeit, dies auch in obigem Umfang zu tun. Einige Länder haben ja bereits noch strengere Maßnahmen beschlossen, wie z.B. Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg. Die Umsetzung in Landesrecht soll kurzfristig erfolgen, voraussichtlich spätestens morgen.

Von BSF

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