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Kaum war das gemeinsame Ergebnis zwischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin am 5.1. verkündet, beeilten sich die Ministerpräsidenten auch schon, für ihr Land jeweils abweichende Regelungen anzukündigen. So auch Ministerpräsident Kretschmann für Baden-Württemberg. Noch ist nicht ganz klar, ob und wie er z.B. die 15 km- Radiusregel bei Inzidenzen über 200 oder die Besuchsregelung (max. 1 Person) umsetzen will, aber in Sachen Schule und Kitas hat das Land Baden-Württemberg sich nunmehr festgelegt.

Eigentlich hatten sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht stattfinden zu lassen. Baden-Württemberg hat dies abweichend wie folgt geregelt:

  • Kultusministerin Dr.Susanne Eisenmann strebt an, Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg ab dem 18.Januar wieder flächendeckend zu öffnen
  • Die Präsenzpflicht ist seit Juli 2020 in Baden-Württemberg aufgehoben und bleibt es auch: Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule weiterhin formlos anzeigen – auch ohne Angaben von Gründen
  • Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen zur Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen
  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet und können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Eine Verpflichtung zum Präsenzbetrieb gibt es jedoch auch hier nicht
  • Für Abschlussklassen soll es nach Möglichkeit ab dem 18.Januar mit Präsenzunterricht weitergehen. Über das weitere Vorgehen hier wird es auf Landesebene nächste Woche weitere Gespräche geben

Regelungen im Detail in Ba.-Wü. ab 11.Januar 2021

  1. Grundschulen: Während des Zeitraums der Schulschließung soll anstelle des Präsenzunterrichts das Lernen mit Materialien (analog oder digital) im Vordergrund stehen – was immer das auch heißen mag
  2. Fernunterricht: Für alle Schüler ab Klasse 5 wird Ferunterricht angeboten, der sich nach den bereits im Juli 2020 landesweit erlassenen Qualitätskriterien richtet. Wenn es zur Notenbildung erforderlich ist, können Leistungsfeststellungen (Prüfungen) in Präsenz vorgenommen werden.
  3. Abschlussklassen: Hier kann ab 11.Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, wenn dies für die Prüfungsvorbereitung erforderlich ist
  4. Notbetreuung: Für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird ebenso wie für Schüler der Klassen 1 bis 7 eine Notbetreuung eingerichtet, die für Eltern ist, die zwingend auf Betreuung angewiesen sind. Grundlage ist die Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Schüler, bzw. die Orientierungshilfe Notbetreuung für Kitas. Durch eine Anpassung können nunmehr auch Studenten und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Von BSF

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