Wer das Pech hatte, in der Coronakrise arbeitslos geworden zu sein, wird in einer etwas weicheren Hängematte aufgefangen, die aber zeitlich auch befristet ist:
Bei allen Arbeitslosengeld I – Empfängern, bei denen der Anspruch eigentlich zwischen dem 1.5.2020 und 31.12.2020 endete, wird das Arbeitslosengeld um 3 Monate verlängert. Dies hatte der Bundestag bereits im Mai 2020 verabschiedet, – der Bundesrat bestätigte dies ebenfalls im Mai 2020.
Wie lange gibt es eigentlich Arbeitslosengeld 1?
Arbeitslosengeld I wird bis zu 12 Monate gezahlt, wenn man vorher mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und max. 50 Jahre alt ist. Für ältere Arbeitnehmer wird die Bezugsdauer verlängert – bis auf 24 Monate.
Auf diese Regeldauer kommt dann noch die 3-monatige Verlängerung, wenn man keine Arbeit findet.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?
Das Arbeitslosengeld I liegt bei 60% des letzten Netto-Verdienstes. Hat man Kinder, für die man noch sorgen muss, kann es sich auf 67% erhöhen.
Wo kann man sich das Arbeitslosengeld ausrechnen lassen?
Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen eigenen Arbeitslosengeld-Rechner an. Dort kann man sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ausrechnen lassen.
Muss man Arbeitslosengeld 1 versteuern?
Das Arbeitslosengeld 1 selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Hat man Einkommen außerhalb des Arbeitslosengeldes, kann dies dazu führen, dass man darauf mehr Steuern zahlen muss.