Während des Lockdowns haben zahlreiche Schulen auf Fernunterricht umgestellt, der das Vorhandensein eines Computers mit Internetverbindung und eines Druckers erforderlich macht. Nicht jede Familie kann sich das jedoch leisten. Eine sozial benachteiligte Familie hatte daher das Jobcenter gebeten, die Finanzierung zu übernehmen, was das Jobcenter zunächst verweigerte. Auch das Sozialgericht Nordhausen wollte Computer und Drucker nicht bezahlen.
Landessozialgericht sprach Anspruch zu
Die Schülerin musste bis zum Landessozialgericht (LSG)in Thüringen gehen, um Recht zu bekommen. Das LSG sprach der Schülerin die Geräte zu. Das Jobcenter sei verpflichtet, die Geräte-Beschaffung zu ermöglichen, damit die Schülerin während der Corona-Pandemie überhaupt am Unterricht (von zu Hause) teilnehmen kann.
Hartz4-Familie bekommt Computer
Das Jobcenter müsse entweder einen angemessenen Computer nebst Zubehör zur Verfügung stellen oder die Kosten von bis zu 500 Euro übernehmen, urteilte das Landessozialgericht im Sinne der Achtklässlerin, die in einer Hartz4-Bedarfsgemeinschaft lebt. Nach dem Urteil mit dem Az. L 9 AS 862/20 B ER kann die Schülerin nunmehr in der Folge vernünftig am Unterricht teilnehmen.