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Zwei Bundespolizisten hatten bei einem Mercedes mit zwei Männern als Insassen den richtigen Riecher, als sie die S-Klasse auf der Autobahn A61 bei der Anschlussstelle Kaldenkirchen anhielten. Im Wagen mit Hamburger Kennzeichen saßen zwei türkische Männer (39 und 45), die auf Nachfrage angaben, kurz für eine halbe Stunde in Venlo (NL) gewesen zu sein. Auf Nachfrage nach mitgeführtem Bargeld oder verbotenen Gegenständen, teilte einer der beiden Männer mit, dass er 35.000 Euro in bar bei sich habe. Ein schlüssige Angabe zur Herkunft des Geldes konnte oder wollte der Mann jedoch nicht liefern. In der Hosentasche des Mannes fanden die Polizisten darüber hinaus ein Einhandmesser, welches sichergestellt wurde.

Die beiden Männer wurden zur weiteren Abklärung zum Bundespolizeirevier nach Kempen gebracht und durften anschliessend weiterreisen.

Allerdings wurde das Verfahren nach Abschluss polizeilicher Maßnahmen vom Zollfahndungsamt Essen in ein Clearingverfahren gebracht.

Bargeld mit sich zu führen, ist in Deutschland nicht verboten. Erst auf Nachfrage bei einem Grenzübertritt muss es angegeben werden. Ein proaktives Angeben ist in Deutschland nicht erforderlich. Allerdings muss man damit rechnen, dass größere Beträge die Behörden zum Nachdenken anregen, wo denn das Geld herkommt und überdies besteht die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung, wenn man nicht nachweisen kann, dass man das Geld ehrlich verdient, erworben oder mitgeführt hat.

Von BSF

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